hallöchen,
ich hoffe ich bin hier richtig. also: ich war letztes jahr 6 monate arbeitlos nachdem ich mein fachabi absolvierte. davor machte ich noch eine ausbildung. hatte ich während meiner arbeitslosigkeit eigentlich anspruch auf kindergeld, oder nicht?
vielen dank für eure hilfe
bianca
hi,
arbeitslos und unter 21, dann gibts kindergeld. bist du über 21, fällt es weg.
sh. § 32 EStG:
[…]
(4) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
gruss vom
showbee
hallöle showbee,
danke für Deine Antwort. Tja da werde ich bzw meine Eltern bald über 1000€ reicher sein.
Juhu!!!
Wünsche Dir ein schönes Wochenende Bianca