Kindergeld

Folgende Situation: Ich bin Student und bin dummer Weise ueber meine „13000DM plus 2000DM Pauschale-Grenze“ hinausgeraten. Die Kindergeldkasse will jetzt, dass ich mein Kindergeld zurueck zahlen soll. Gibt es legale Moeglickeiten mein Kindergeld zu behalten?
Mir hat man schon versehentlich(laut Sachbearbeiter)
einen Antrag auf Pauscherhoeung zugeschickt. Ich habe genuegend Belege um beweisen zu koennen dass meine Belastungen ausgewoehnlich hoch gewesen sind in diesem Jahr, leider darf ich diesen Antragauf Pauscherhoehung nicht ausfuellen, da ich Student bin und nicht eine normale Ausbildung mache.

1.Wie kann ich mein Kindergeld behalten?
2.Ist die Ungleichbehandlung einer Person die in der Ausbildung steckt im Vergleich mit einem Studenten nicht ungerecht?> Vielleicht waere dies die Basis fuer einen Einspruch. Schliesslich verdiehnt der Auszubildene ja Geld und wuerde damit von der Kindergeldkasse zusaetzlich bevorteilt.

Vielen Dank fuer die Hilfe,

Helge

Hi,
da hast du Pech gehabt. Am Jahresende wird abgerechnet. Wenn du über der Einkommensgrenze liegst, mußt du das Kindergeld zurückzahlen. Einspruchsgründe gibt es nur im formalen Bereich, nicht im materiellen, es sei denn, dass sich der Sachbearbeiter verrechnet hat.
Gruß,
Francesco

Hi Helge,

gib mal noch ein paar Infos rüber:

  1. Was ist das denn für Einkommen ?
  2. Was hattest Du für Ausgaben (Zusammenhang zum Einkommen)?
  3. Kindergeldkasse oder Familienkasse/ Kindergeld nach Bundeskindergeldgesetz oder nach Einkommensteuergesetz?
  4. Hast Du schon den Rückforderungsbescheid?
  5. Wenn ja, wurdest Du davor angehört?
  6. Wieso bekommst Du das KiG und nicht Deine Eltern?
  7. Reden wir bei diesem „Pauschalerhöhungsbetrag“ vom Arbeitnehmerpauschbetrag?

MfG
Undine

hoppala. so einfach ist das nicht:

meinem bruder wurden auch „zu hohe“ bruttolöhne auf die LSt-karte gekrizelt. durch amtsmitteilungen bekam die fam.kasse
davon wind und sendete den rückzahlungsbescheid zu. das ging so
nicht:

einspruch gemacht, weil sie einfach nur bruttolohn minus pauschbetrag ansetzten. wir konnten aber höhere werbungskosten nachweisen und brachten auch noch zu beeindruckung rechnungen über brille und andere aussergew. belastungen… und schwupp die wupp wurde der bescheid aufgehoben und meine eltern durften das
KiGeld behalten…

also nicht immer gleich klein bei geben!!!

shob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]