Kindergeld

So was blödes passiert nur mir (uns):
Wir haben im Oktober letzten Jahres die Bank gewechselt und vergessen, der Familienkasse diese Änderung bekanntzugeben.
Das bedeutet: Wir haben seit Oktober letzten Jahres kein Kindergeld für unseren Sohn bezogen.
Ich mußte schon genug Hohn und Spott über mich ergehen lassen (zu Recht) aber trotzdem meine Frage in „aller Öffentlichkeit“:
Haben wir einen Anspruch auf eine Nachzahlung?
Danke für eure Auskünfte

Peter

So was blödes passiert nur mir (uns):
Wir haben im Oktober letzten Jahres die Bank gewechselt und
vergessen, der Familienkasse diese Änderung bekanntzugeben.
Das bedeutet: Wir haben seit Oktober letzten Jahres kein
Kindergeld für unseren Sohn bezogen.
Ich mußte schon genug Hohn und Spott über mich ergehen lassen
(zu Recht) aber trotzdem meine Frage in „aller
Öffentlichkeit“:
Haben wir einen Anspruch auf eine Nachzahlung?
Danke für eure Auskünfte

Hi Peter,

ich denke mal, daß die alte Bank das Geld wieder an die familienkasse zurücküberwiesen hat.

so der anspruch noch besteht, liegt es da und wartet darauf, daß ihr die neue bankverbindung bekannt gebt. Beim AA gibt es da sogar formulare für.

gruss

Vielen Dank für Deine Antwort!!!
Habe heute das Formular ausgefüllt. Bin mal gespannt…

Viele Grüsse
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

klar.

Haben wir einen Anspruch auf eine Nachzahlung?

…klar,das erlischt nicht.

Gruss
Kosmokatze