So was blödes passiert nur mir (uns):
Wir haben im Oktober letzten Jahres die Bank gewechselt und vergessen, der Familienkasse diese Änderung bekanntzugeben.
Das bedeutet: Wir haben seit Oktober letzten Jahres kein Kindergeld für unseren Sohn bezogen.
Ich mußte schon genug Hohn und Spott über mich ergehen lassen (zu Recht) aber trotzdem meine Frage in „aller Öffentlichkeit“:
Haben wir einen Anspruch auf eine Nachzahlung?
Danke für eure Auskünfte
So was blödes passiert nur mir (uns):
Wir haben im Oktober letzten Jahres die Bank gewechselt und
vergessen, der Familienkasse diese Änderung bekanntzugeben.
Das bedeutet: Wir haben seit Oktober letzten Jahres kein
Kindergeld für unseren Sohn bezogen.
Ich mußte schon genug Hohn und Spott über mich ergehen lassen
(zu Recht) aber trotzdem meine Frage in „aller
Öffentlichkeit“:
Haben wir einen Anspruch auf eine Nachzahlung?
Danke für eure Auskünfte
Hi Peter,
ich denke mal, daß die alte Bank das Geld wieder an die familienkasse zurücküberwiesen hat.
so der anspruch noch besteht, liegt es da und wartet darauf, daß ihr die neue bankverbindung bekannt gebt. Beim AA gibt es da sogar formulare für.