Ich habe eine Frage zum Kindergeld. Und zwar suche ich, was man ab 2004 als Werbungskosten absetzen kann. Ich habe nur gefunden, dass man 0,30€ pro Kilometer zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ansetzen kann. Was ist aber mit der Berufsschule, da gelten doch irgendwie andere Sätze. Wie ist das mit Reinigungskosten der Arbeitskleidung usw.
Googeln tu ich schon den halben Tag ;o) , hat nix gebracht.
von der Bundesanstalt für Arbeit (steht da tatsächlich noch drauf) gibt es ein Formblatt benamst:
„Erklärung zu den Werbungskosten eines über 18 Jahre alten Kindes für das Kalenderjahr xxxx“
Das müsstest Du Dir beschaffen, gut durchlesen und mit einiger Kreativität fallen Dir sicher etliche „vergessene“ Werbungskosten ein.
Ich danke dir erst mal. Heute hab ich noch nicht nachgesehen, aber bis gestern gab es nur die Formblätter bis 2003. Die für 2004 sollen „in Kürze“ zur Verfügung stehen. Nur so lange kann ich eben nicht warten, weil sonst meine Einspruchsfrist verfällt .
Vielleicht weiß ja jemand, was jetzt für eine Pauschale für Dienstfahrten gilt (2004), das müßte nämlich mit den Fahrten zur Berufsschule übereinstimmen.
Die Fahrten zur Berufsschule gelten als Reisekosten. Hier kannst du auch pro Kilometer 0,30 EUR ansetzen. Der einzige, aber wichtige Unterschied ist, dass bei Reisekosten immer der Hin- und Rückwege anzusetzen ist, während bei normalen Fahrten zur Arbeit nur die einfache Strecke gilt!
hier ein kurzer Auszug aus dem Formblatt 2004 (nicht vollständig):
Wege zw. Wohnung u. Ausbildungsstätte (einfache Strecke) - 0,36 Euro für die ersten 10 km, 0,40 Euro ab 11. km
Ob das schon von der Gesetzgebung überholt ist kann ich nicht sagen, so steht es jedenfalls auf dem Formular.
Mitgliedsbeiträge f. Gewerkschaften u. Berufsverbände
Aufwendungen f. Arbeitsmittel (zB. Arbeitsgeräte, Berufskleidung, Fachbücher, Fachzeitschriften)
Ein Tip von mir: Falls Du einen „schmutzbehafteten“ Beruf hast, dann kannst Du auch die regelmäßige Reinigung/Wäsche der Berufskleidung mit einem angemessenen Betrag einsetzen.
Wege zw. Wohnung u. Ausbildungsstätte (einfache Strecke) -
0,36 Euro für die ersten 10 km, 0,40 Euro ab 11. km
Ob das schon von der Gesetzgebung überholt ist kann ich nicht
sagen, so steht es jedenfalls auf dem Formular.
Das hat sich, soweit ich weiß, im Januar geändert. Z.B. gibts jetzt nur noch 0,30€ pro km.
Ich danke dir auf jeden Fall trotzdem