Hallo an alle -
weiß jemand, ob ich weiterhin Kindergeld beziehe für mein nicht mehr bei mir lebendes, in Ausbildung befindliches Kind, wenn ich nicht mehr in Deutschland arbeite? Besteht da überhaupt ein Zusammenhang?
Danke für Tips -
Gerry
Hallo an alle -
weiß jemand, ob ich weiterhin Kindergeld beziehe für mein nicht mehr bei mir lebendes, in Ausbildung befindliches Kind, wenn ich nicht mehr in Deutschland arbeite? Besteht da überhaupt ein Zusammenhang?
Danke für Tips -
Gerry
Hi !
Die Antwort dürfte sich wohl im § 62 des Einkommensteuergestzes finden. Hab den einfach mal rauskopiert.
Was aus der Fragestellung nicht so ganz eindeutig hervorging: Lebst du in Deutschland? Das ist für die Klärung ob du hier steuerpflichtig bist nämlich die einzige Frage. Wenn du hier wohnst und nur woanders arbeitest, stünde dir ggf. Kindergeld zu.
(1) Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a) nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b) nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
(2) Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist. Ein ausländischer Arbeitnehmer, welcher zur vorübergehenden Dienstleistung in das Inland entsandt ist, hat keinen Anspruch auf Kindergeld; sein Ehegatte hat Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist und in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur[1] [Bis 31.12.2003: Bundesanstalt] für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist.[2]
Re-Hi!
ich lebe und arbeite in Deutschland. Überlege aber, ob ich in’s Ausland gehen soll. D.h. dann würde ich dort arbeiten und leben. Mein Kind bleibt hier.
Vermutlich würd ich in so einem Fall keinen Anspruch haben, aber selbstverständlich weiterhin unterhaltspflichtig sein…
Gruß
Demenzia
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi !
ich lebe und arbeite in Deutschland. Überlege aber, ob ich
in’s Ausland gehen soll. D.h. dann würde ich dort arbeiten und
leben. Mein Kind bleibt hier.Vermutlich würd ich in so einem Fall keinen Anspruch haben,
aber selbstverständlich weiterhin unterhaltspflichtig sein…
auch nach dieser Aussage sind noch nicht alle Messen gesungen. Es kommt auch darauf an, in welches Ausland du gehst. Hast du z.B. vor in ein sogenanntes „Nierdigsteuerland“ zu ziehen, behandelt dich das Außensteuergesetz u.U. weiterhin als unbeschränkt Steuerpflichtigen.
Da aber auch der steuerliche Wohnsitz gravierende Abweichungen zum melderechtlichen hat, lohnt sich wahrscheinlich auch mal ein Beratungsgespräch bei deinem Steuerberater vor Ort.
Es gibt so viel zu bedenken, dass wahrscheinlich nicht jede Kleinigkeit hier im Brett berücksichtigt werden kann.
BARUL76