Hallo ihr alle Wissenden
Habe nur eine kurze frage. Ich leben seit ein paar monaten nicht mehr bei meinen Eltern doch diese bekommen immer noch das Kindergeld für mich. Steht das geld eigentlich mir zu oder wird es ganz normallerweise ganz gestrichen wenn ich aus dem Elternhaus ausgezigen bin.
Ich danke euch herzlich
euer Dawid
highspeed24
hallo,
wenn du den elterlichen Haushalt nicht mehr bewohnst hast du grundsätzlich Anspruch auf das Kindergeld. Allerdings ist es so dass den Anspruch an die Kindergeldstelle nur der Kindergeldberechtigte, also deine Eltern machen können.
Wenn dir deine Eltern nun das Kindergeld nicht weitergeben, kannst du das der Kindergeldstelle zwar mitteilen, diese wird in erster Linie allerdings dir mitteilen, dass sie keinen Einfluss auf die Verwendung bzw. die Weitergabe des Kindergeldes hat.
Dann kannst du an der Kindergeldstelle Antrag stellen, dass das KIndergeld dir direkt überwiesen wird.
Das wird aber nur bewilligt, wenn kein Kontakt mehr zu den Eltern besteht, wg. Familienstreitigkeiten.
Es gibt dann noch den Klageweg das Kindergeld einzufordern, aber ich denke soweit ist es hier noch nicht 
gute nacht,
mfg
highspeed24
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