Hallo!
Ich werde nächstes Jahr im Januar meine Ausbildung beenden und habe vor im Oktober(2005) ein Studium anzufangen.
Für die Monate dazwischen habe ich nun einen Praktikumsplatz im Ausland gefunden.
Weiß jemand, ob man weiterhin Kindergeld bekommt und was genau in einer Bescheinigung von meiner Praktikumsstelle drinstehen müßte?
Die Einkommensgrenze werde ich nicht überschreiten, da mache ich mir keine Sorgen. Es geht eher um das „inhaltliche“. Bzw. wird grundsätzlich bei einem Studium nach ner Ausbildung auch noch gezahlt? Und kann ich die Überbrückungszeit mit dem Praktikum rechfertigen?
Ich wäre Euch über Eure Tips, Erfahrungen etc dankbar! 
Liebe Grüße,
Ina
Hallo Ina,
das Kindergeld müssen Deine Eltern für Dich beantragen. Grundsätzlich gibt es immer Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn Du Dich in der Schul- oder Berufsausbildung befindest. Das ist ab Februar nächsten Jahres bei Dir dann ja nicht mehr der Fall. Ich würde meinen, es reicht die Herreichung des Praktikumsvertrages, aus dem hervorgeht, dass Du kein Einkommen aus dieser Tätigkeit erhalten bzw. was Du genau verdienen wirst.
Die Einkommensgrenze werde ich nicht überschreiten, da mache
ich mir keine Sorgen. Es geht eher um das „inhaltliche“. Bzw.
wird grundsätzlich bei einem Studium nach ner Ausbildung auch
noch gezahlt? Und kann ich die Überbrückungszeit mit dem
Praktikum rechfertigen?
Du brauchst das doch nicht zu rechtfertigen, da Kindergeld sowieso nur für bis zu vier Monate Überbrückungszeit gezahlt wird. Das heißt, dass Deine Eltern wohl ab Juni nächsten Jahres kein Kindergeld mehr für Dich erhalten werden. Aber Oktober dann ginge es wieder neu los, da Du ja dann immatrikuliert bist.
Ich wäre Euch über Eure Tips, Erfahrungen etc dankbar!
Im Zweifel wende Dich an die Kindergeldstelle bei der Agentur für Arbeit. Ich wünsch Dir alles Gute.
Liebe Grüße
Jana
Kindergeld
Hallo Ina,
die Aussagen von Jana sind - leider - teilweise nicht ganz korrekt.
Schau mal hier auf Seite 23:
http://www.bff-online.de/kige/DA-Fam_2004.pdf
Vielleicht erfüllst Du ja die Voraussetzungen für das Praktikum oder den Auslandsaufenthalt. Ich an Deiner Stelle würde die Unterlagen (Bescheinigung über Praltikum, nachweis über Verdienst)auf jeden Fall bei der Familienkasse einreichen.
Gruß,
D.
Hallo Daisy,
lieben Dank für Deine Hilfe.
Ich hab mir die Gestztessachen dazu auch schonmal angeguckt. Irgendwie weiß ich es halt nicht so recht einzuordnen. Das Praktikum ist ja eigentlich freiwillig. Für das Studium braucht man zwar bestimmte Vorraussetzungen und evtl. könnte man das Praktikum dadurch „rechtfertigen“, aber wirklich Pflicht ist es halt nicht.
Muss wohl in der Bescheinigung mehr drinstehen als Verdienst und Dauer und evtl. Inhalt?
Bei der Familienkasse erreiche ich seit Tagen niemanden, super…
Anyway,
lieben Dank auf jeden Fall für Deine Antwort!!
Ina
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Hallo Jana,
hast Du denn schon Erfahrung damit das Kindergeld nur monatsweise zu bekommen? Das ist mir nämlich nicht so ganz klar, wie das läuft.
Ich hatte vor Jahren schonmal ein ähnliches Problem und da wurde mir gesagt, dass es Kindergeld wenn dann nur für´s ganze Jahr gibt oder gar nicht. Aber dass es monatlich gerechnet wird funktioniert irgendwie nicht?
Werde versuchen bei der Familienkasse mal nachzufragen- wenn denn da mal jemand an´s Telefon gehen würde!! 
Aber dank erstmal auf jeden Fall!
Grüße,
Ina
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Hallo Ina,
dann schau mal hier nach, ob Du fündig wirst: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Im Zweifel gehst Du zu der Kindergeldstelle direkt hin. Aber beraten lassen würde ich mich in Deinem so speziellen Fall auf jeden Fall!
Ich persönlich erhalte das Kindergeld für meinen Sohn direkt von meinem Arbeitgeber mit dem Gehalt. Und das monatsweise. Anderweitige Erfahrungen habe ich damit nicht.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Jana
Hi Daisy,
leider kann ich das Dokument/den Link nicht öffnen. Es tritt jedesmal ein Fehler auf. Aber ich hätte schon ganz gerne gewusst, wo ich einem Irrtum aufgesessen bin. Wo war ich „nicht ganz korrekt“?
Fragende Grüße
Jana
Hi Jana,
ich konnte den Link auch erst nicht öffnen. Habe ihn mir dann rauskopiert und eingefügtund dann ging´s auf einmal doch…
Es gibt zu Praktika Sonderregelungen, sprich wenn das Praktikum nötig ist um ein Studium aufnehmen zu können oder es dem direkten Berufsziel dient und einige andere Vorraussetzungen (und Formulierungen
) , dann können bis zu 6 Monate Praktikum anerkannt werden.
So in etwa…
Grüße,
Ina
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Kindergeld
Hi!
Wir erkennen Praktika nach dem Text der Durchführungsanweisung bis zu einem halben Jahr an. Darüber hinaus nur, wenn Voraussetung für die Ausbildung oder Studium, etc. .Allerdings muss es sich wirklich um ein Praktikum handeln. Dies lassen wir uns durch eine Kopie des Vertrages oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers bestätigen. „Irgendein Job“ ist nicht ausreichend! Ich hatte letzens z.B. eine junge Dame, die sich für 6 Monate im Ausland aufhält und dort jobbt. Dies wurde nicht anerkannt. Leider hat sie dort auch keine Sprachkurs gemacht (was die Sache hätte retten können) …
Grüße,
D.
Kindergeld
Hallo!
Der Link führt auf eine sehr große PDF-Datei de Bundesamtes für Finanzen (Durchführungsanweisung zum Kindergeld). Hast Du den Acrobat Reader 6.0?
Grüße,
D.