Kindergeld

Mein Freund studiert in I. Finanzielle Unterstützung erhält er von seinen Eltern. Den Hauptwohnsitz hat er noch daheim. Wir führen seit 2 Jahren eine Fernbeziehung. Nun wollen wir im Sommer, nach seinem Grundstudium, zusammenziehen und er will hier in der Nähe weiterstudieren. Eventuell werde ich bis dahin aber arbeitslos sein.
Nun meine Frage: hat die Mutter meines Freundes noch Anspruch auf Kindergeld, auch wenn er bei mir einzieht? (Theoretisch müßte sie das, denn sie zahlt ja seinen Unterhalt, damit er studieren kann.) Ist es wichtig für den Bezug von Kindergeld, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat und wenn ja, wie wird der deklariert?

Angenommen den Fall, das ich auch nach einem Jahr keine neue Arbeit finde( was ich nicht annehme) und so zum ALG II Empfänger werden würde, inwieweit würde der Unterhalt meines Freundes mit angerechnet werden? Eigenes Geld verdient er ja nicht.

Nun meine Frage: hat die Mutter meines Freundes noch Anspruch
auf Kindergeld, auch wenn er bei mir einzieht?

Ja, bis zum 27. Lebensjahr, wenn er so lange in Ausbildung ist.

Ist es wichtig für den Bezug von Kindergeld,
wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat

Soviel ich weiß, nicht. Nur die kindergeldberechtigte Person muss in D wohnen (also die Mutter).

Angenommen den Fall, das ich auch nach einem Jahr keine neue
Arbeit finde( was ich nicht annehme) und so zum ALG II
Empfänger werden würde, inwieweit würde der Unterhalt meines
Freundes mit angerechnet werden? Eigenes Geld verdient er ja
nicht.

Vermutlich würde das AA ausrechnen, ob dein Freund einen Einkommensüberschuss hat, und der würde dann bei dir als Einkommen angerechnet werden.

Gruß
Nelly

Schau mal in die Broschüre zum Kindergeld:
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…
Abschnitt 3.7

Für genauere Klärungen müsst Ihr die Kindergeldkasse besuchen.