Kindergeld?

Meinem Nachbar ist vor einiger Zeit die Frau weggelaufen und hat ihn mit 3 Kindern( 2,4,8,) zurück gelassen.Den ( 8jährigen ) hat die Frau in die Ehe mitgebracht . Sei zahl für kein Kind , mit der Begründung das sie kein Geld hat. Vater bekommt zwar für dies Kind das Kindergeld aber weiter kein Pflegegeld, da der leibliche Vater auch nicht zahlt . Es wird noch nicht einmal bei der Hartz Berechnung beachte.
Begründung : DAS KIND IST SEIN HOBBY !Er könnte ja auch das Kind in Pflege geben .Dafür ist dann Geld da . Aber er möchte die Familie nicht noch mehr auseinander reissen .
Was kann da noch für ihn machen?
Mfg Anne

Hallo Anne,

dreh doch den Satz einfach um und schreibe statt …in Pflege geben, …in Pflege nehmen.
Ein Gespräch mit dem Jugendamt könnte hilfreich sein. Wenn die leiblichen Eltern sich weigern dann muß eine Pflegestelle her. Dabei wird berücksichtigt was für das Kind das beste ist. Sollte in der Familie des Nachbarn alles gut laufen ist das dann eben die Pflegestelle und das Jugendamz bezahlt den Pflegeplatz. Ist alles Verhandlungsbasis mit dem/der zuständigen Bearbeiter/in.

Gruß,
Stephan

Danke für den Tip wir wollen es gleich am Montag versuchen zu beantragen
Mfg. Anne

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leicht off topic
Hallo,

wir wollen es gleich am Montag versuchen zu beantragen

Ich dachte, es geht um eure Nachbarn…

Na ist ja auch egal, hauptsache euch wurde geholfen.

Gruß
Tato

Servus Tato,

die Fragestellerin hat sich vorbildlich korrekt verhalten, denn ansonsten hättest Du Dich einer rechtlich unzulässigen Rechtberatung schuldig gemacht, und eventuell mit Konzequenzen rechnen müssen, so aber ist das ganze eben nur eine Erörterung im Rahmen einer ganz normalen Unterhaltung und deshalb nicht strafbar.

Gruß Richy

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Meinem Nachbar ist vor einiger Zeit die Frau weggelaufen und
hat ihn mit 3 Kindern( 2,4,8,) zurück gelassen.Den ( 8jährigen
) hat die Frau in die Ehe mitgebracht . Sei zahl für kein Kind
, mit der Begründung das sie kein Geld hat.

Hat er für die beiden Kleinen schon Unterhaltsvorschuss beantragt?
er bekommt einen Teil des Kindesunterhalts vom Jugendamt wenn er dort einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen (UVG) stellt.

mfg
dragonkidd