Und zwar ist Person A Student und nebenbei Kleinunternehmer. Dieses Jahr
überschreitet Person A die Kindergeldgrenze wohl so um die 1000 Euro. Person A entwickelt Software und verschickt diese dann i.d.R. per Email und meistens auch ins Ausland. Die Bezahlung nehmen die Kunden per PayPal vor. Jetzt also der folgende Fall:
Könnte Person A z.B. 1000 Euro einfach erst im Jahr 2006 auf sein
Girokonto buchen lassen, um so die Kindergeldgrenze zu unterwandern? Die 1000 Euro würden dann also erst als Einnahmen für 2006 verbucht. Wäre das erlaubt? PayPal ist ja irgendwie keine Bank und der Account,
den Person A dort hat, ist auch kein Girokonto in diesem Sinne.
der zufluss der mittel erfolgt mit valutierung auf paypal. so sieht es doch jeder nutzer. da man frei über paypal guthaben verfügen kann, liegt hier ein girokonto ähnliches gebilde vor. insoweit liegen schon die einnahmen vor. der einzige ausweg: weniger umsatz.
Es gibt natürlich noch weitere Möglichkeiten. EIN Weg ist sicherlich stets, wegen des geltenden Zuflussprinzips an den zufließenden Einnahmen zu drehen.
Ein WEITERER Weg besteht aber dann darin, auch an den Ausgaben zu drehen. Da z.B. bei den SonderAbschreibungen (insbesondere § 7g EStG) diverse Möglichkeiten gegeben sind, sollte hier zuerst geprüft werden. Der BFH hatte unlängst auch entschieden, dass die bei der Gewinnermittlung berücksichtigte 7g-Abschreibung nicht bei den Bezügen (Die Kindergeldgrenze setzt sich ja bekanntlich aus „Einkünften und Bezügen“ zusammen) hinzuzurechnen ist.
Ein WEITERER Weg besteht aber dann darin, auch an den Ausgaben
zu drehen.
Könnte Person A denn z.B. jetzt einfach noch drei weitere PCs zu je 400 Euro anschaffen und die dann voll als Betriebsausgabe (= 1200 Euro) für dieses Jahr absetzen, um so den Gewinn zu drücken?
Unter 400 Euro muss er ja nichts abgeschrieben und das Finanzamt kann ihm wohl auch nicht vorschreiben, wieviele PCs er zum Testen seiner Software benötigt. Und da er schon zwei Privat-PCs hat, dürfte damit auch nachgewiesen sein, dass er die drei neuen ausschließlich betrieblich nutzen wird.
Könnte Person A denn z.B. jetzt einfach noch drei weitere PCs
zu je 400 Euro anschaffen und die dann voll als
Betriebsausgabe (= 1200 Euro) für dieses Jahr absetzen, um so
den Gewinn zu drücken?
Schade, dass der Blick ins Gesetz (§ 7g EStG) keine Erleuchtung gebracht hat. Daher: es reicht aus, wenn der Student glaubhaft macht, dass er im nächsten Jahr eine größere Anschaffung plant. Er kann dann bereits die sog. „Ansparabschreibung“ in Höhe von 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Aufwand erfassen.
Ob dabei die Anschaffung weiterer PC’s oder eines Kfz geplant ist, spielt keine Rolle.
ERGEBNIS: Einzig und allein mit dem Plan (Geld auszugeben) kann man bereits den Gewinn runterrechnen. Es muss dazu nicht einmal Geld ausgegeben werden.
BARUL76
PS: Bitte aber unbedingt noch mal das Gesetz lesen. Es gibt dort nämlich auch noch ein paar Stolpersteine.