Hallo,
ich bin 26 und mache bald eine umschulung am bfw. kann bzw nuss ich dann wieder kindergeld beantragen, weil es einem glaube ich bis 27 während einer ausbildung zusteht. Und wird es dann wieder angerechnet?
Lg sue
Hallo,
ich bin 26 und mache bald eine umschulung am bfw. kann bzw nuss ich dann wieder kindergeld beantragen, weil es einem glaube ich bis 27 während einer ausbildung zusteht. Und wird es dann wieder angerechnet?
Lg sue
Hallo,
Kindergeld steht den Eltern zu, diese können beantragen müssen aber nicht. Einkünfte & Bezüge des Kindes sind zu berücksichtigen (§ 32 IV EStG), grob gesagt gibt es Kindergeld, solange das Kind kein „Netto-Einkommen“ von über 7.600 EUR p.a. hat.
Sollte es auf genaue Berechnung ankommen, wäre ggf. das Forum „Steuern“ hilfreicher, da es originär steuerrechtliche Materie ist.
Mfg vom
showbee
Danke für die rasche Antwort… über 7600 Euro im Monat komme ich lange nicht…
LG Sue
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Kindergeld, solange das Kind kein „Netto-Einkommen“ von über
7.600 EUR p.a. hat.Danke für die rasche Antwort… über 7600 Euro im Monat komme
ich lange nicht…
Hallo,
die Abkürzung „p.a.“ steht für „per annum“ und meint pro Jahr, jährlich! Es sollten also Netto-Einkünfte unter 630 EUR monatlich vorliegen!!!
Mfg vom
showbee
alles klar, bekomme inklusive miete zur zeit 545 euro (hartz 4)
liege also dementsprechend darunter!
Danke nochmal
Sue
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
habe da nochmal eine dumme frage… hates mir dann auch schon während der letzten monate zugestanden? ich denke aber es wäre mir dann generell abgezogen worden, weil mein bedarf sich ja „nur“ auf 545 Euro beläuft…
sue
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Hallo,
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/73fra…
Frage 41. Kindergeld ist Einkommen i.S.d. SGB. Also würde man von der Familienkasse KiG beziehen und dafür weniger vom ArbAmt. Frage im ArbAmt nach, ob KiG ggf. beantragt werden muss, da es aus einem anderen „Topf“ gezahlt wird.
Mfg vom
showbee