Kindergeld

Hallo zusammen,

mein Sohn besucht ab 26.8.eine weiterführende Schule (Vollzeit 2 Jahre).

Er arbeitet bis 31.7. d. J. (befristeter Vertrag läuft aus)
Im August meldet er sich dann für einen Monat arbeitslos.

Meine Fragen:

Bekommt er für den ganzen August Arbeitslosengeld ?
und ab wann bekommt er Kindergeld?

Wisst Ihr das?

Schon heute vielen Dank für Eure Antworten

Liebe Grüße
Linda

Hallo Linda,

wenn Sie uns noch das Alter des Sohnes mitteilen, kann ich weiterhelfen.

Viele Grüße

Florian

Hallo Florian,

…21 Jahre

ganz lieben Dank!

Linda

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Hallo Linda,

das Arbeitslosengeld wird meines Wissens tagegenau berechnet. Da er die Schule am 26.08.2005 beginnt, gilt er ab diesem Datum nicht mehr als arbeitslos. Somit wird er wohl Arbeitslosengeld vom 01.08.2005 bis 25.08.2005 bekommen.

Das Kindergeld steht Ihrem Sohn dann ab dem 01.09.2005 zu, da zu Beginn dieses Monats die Voraussetzungen für den Bezug (= Schulausbildung) vorliegen.

Kindergeld kann längstens bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Sollte Ihr Sohn Wehr-/oder Zivildienst geleistet haben und aufgrund dessen in dieser Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld gehabt haben, wird die Zeit des Wehr-/oder Zivildienstes hinten angehängt. Maximal könnte man dann Kindergeld bis zum Alter von 27 Jahren und 9 Monaten beziehen.

Bitte achten Sie auch auf die geltenden Einkommensgrenzen! Die Einkommensgrenze beträgt in diesen Jahr 7680 EUR (jährlich) bzw. monatlich 640,00 EUR. Diese Thema wäre jedoch dann etwas komplizierter. Wenn hier noch Fragen bestehen, einfach nochmal schreiben.

Und ganz wichtig zum Schluss: Das Kindergeld muss beantragt werden. Die Vordrucke gibts unter www.arbeitsagentur.de oder einfach anrufen und zuschicken lassen. Auf jeden Fall auch gleich eine Schulbescheinigung mitschicken, dann geht’s schneller!

Viele Grüße
Florian

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Mensch Florian…das ist ja eine Dr.-Arbeit :wink:

Deine ausführliche Antwort hat mir sehr geholfen.
Danke dir herzlich dafür.

aber, warum wird das Kindergeld erst ab 1.9. gezahlt - die Schule fängt doch schon am 26.8. an…??

alles andere habe ich sehr gut verstanden.

Schöne Grüße aus Bayern
Linda

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Hallo nochmals!

Das Bundeskindergeldgesetz schreibt vor, dass das Kindergeld von Beginn des Monats an geleistet wird, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für den Bezug vorliegen.

Das Kindergeld kann deswegen vom 26.08.06 - 31.08.06 nicht gezahlt werden, weil die Voraussetzungen am 01.08.2006, also zu Beginn des Monats August 06, noch nicht erfüllt waren.

Hoffe, das ist so einigermaßen verständlich.

Noch einen schönen Tag und ebenfalls viele Grüße aus Bayern :smile:

Florian

Hallo Florian,

…Ihre Antwort war sehr verständlich! DANKE!!!
(bin auch noch blond :wink: )

Außerdem ist die Verständiung unter den „Bayern“ sowieso
auch ohne Worte möglich…

Liebe Grüße!

Linda

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Einmischung
Hallo und Entschuldigung, dass ich mich einmische :smile:

Aber:

Die Dienstanweisung zum Kindergeld sagt:

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.

Die vorherige Auskunft ist daher so nicht korrekt!

*verschämt und besserwisserisch wegschleich*

D.

Hallo Daisy
…ist doch in Ordnung - wenn du es besser weißt -
jeder lernt doch gerne noch dazu…und dein Tipp war mir sehr
nützlich

Also
DANKE! :smile:))

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