Hallo,
Personen A und B sind zusammen gezoggen, B ist noch Kindergeld berechtigt. B will jetzt von Mutter das Kindergeld haben, da Sie ja nicht zuhause wohnt, Mutter will es auch geben allerdings tut sich da nichts ! Jetzt meine Frage was kann B tun das Sie das Geld kriegt oder steht es B gar nicht zu ?
Theoretischer Fall, also aus neugier, nichts mit der Tatsache zu tun.
Und angenommen Mutter von B, will gar nicht das Geld abgeben darf Sie das oder muss Sie ?
Bedanke mich im voraus.
Sie wird wohl müssen; denn in § 74 Einkommensteuergesetz („Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen“) steht hierzu:
„(1) Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt… Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. …“
Zur Durchführung der Abzweigung muss ein entsprechender Antrag bei der Familienkasse gestellt werden.