Hallo,
mir ist da ein Fall zu Ohren gekommen den ich nicht glauben konnte !
Vater bezieht auf sein Konto Kindergeld, mit absprache der Mutter soll er davon einen gewissen Anteil an die Kinder selbst weiter geben, quasi Taschengeld, für Kleidung ect. Nun allerdings weigert sich der Vater dieses Geld so wie besprochen weiterzuleiten. Man versuchte das Kindergeld auf ein anderes Konto zu überweisen lassen, Amt sagte nur geht nicht da Vater nicht damit einverstanden ist Unterschrift fehlt !
Ist das echt so möglich ?
Gruß
Vater bezieht auf sein Konto Kindergeld, mit absprache der
Mutter soll er davon einen gewissen Anteil an die Kinder
selbst weiter geben, quasi Taschengeld, für Kleidung ect. Nun
allerdings weigert sich der Vater dieses Geld so wie
besprochen weiterzuleiten. Man versuchte das Kindergeld auf
ein anderes Konto zu überweisen lassen, Amt sagte nur geht
nicht da Vater nicht damit einverstanden ist Unterschrift
fehlt !
Das Kindergeld steht demjenigen zu, der das Kind überwiegend unterhält, es ist also zum Unterhalt des Kindes gedacht. Ist da überhaupt der Vater der richtige Part? Das könnte man sonst ganz leicht abändern lassen.
Wenn die Kinder davon ihre Kleidung selbst kaufen sollen, unterhalten sie sich evt. selbst? Dann steht eigentlich den Kindern selbst das Kindergeld zu, funktioniert auf jeden Fall, wenn das Kind in eigener Wohnung lebt.
Dann steht eigentlich den
Kindern selbst das Kindergeld zu, funktioniert auf jeden Fall,
wenn das Kind in eigener Wohnung lebt.
Hi,
nee, so einfach ist das nicht! Das KG steht grundsätzlich immer den Eltern, also Vater oder Mutter zu. Diese können natürlich (freiwillig) veranlassen, dass das KG an das Kind gezahlt wird. Tun sie das nicht, müsste das Kind erstmal zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Berechtigtenbestimmung stellen, und sich selbst zum Berechtigten bestimmen lassen. Nur weil das Kind eine eigene Wohnung hat, wird es nicht automatisch selbst KG-berechtigt.
Gruß
Nelly
Hi,
ich nehme mal an, die Eltern leben getrennt, und das KG, das der Vater weitergeben soll, ist als Kindesunterhalt gedacht? Also, wenn er gar keinen Unterhalt zahlt, dann steht ihm das KG nicht zu. Dann könnte auf jeden Fall die Mutter das KG beantragen. Zahlt er aber Unterhalt, steht ihm das KG zu. Dann wird das irgendwie mit dem Unterhalt verrechnet, aber dafür bin ich keine Expertin.
Gruß
Nelly