Hallo.
ich verstehe folgenden Fall nicht:
Person x ist Student und arbeitet nebenbei für 20h/Woche und erhält dafür ein Gehalt von X > 400/mtl.
Person x musste sich deshalb in einer GKV studentisch pflichtversichern.
Person x hat nun Kindergeld für Jahr y beantragt, wobei das Einkommen die Verdienstgrenze nach Abzug aller Kosten und Ausgaben nicht überschreitet.
Kingergeldstelle z hat nun abgelehnt, weil die Kosten der GKV die ca. 600 EUR/Jahr beträgt nicht abzugsfähig sei und somit die Grenze überschritten wird.
Person x hat dann wiederspruch eingelegt, weil ja auch bei der Einkommensteuer diese Kosten berücksichtigt werden.
Person x hat darauf hingewiesen, das sie sich selbst pflichtversichern musste, weil keine Familienversicherung möglich war.
Nun behauptet aber Kindergeldstelle z, das Person x ja freiwillig versichert sei.
Person x weiß jedoch das sie nach SGB 5 §5 plichtversichtert sein muss und es mit der studentischen Krankenversichrung auch ist.
Was kann Person x tun, um doch noch einen positiven Kindergeldbscheid zu erlangen, weil die Kosten für die studentische Krankenversicherung abgezogen werden können…Alle anderen Ausgabemöglichkeiten zum Herunterrechnen des Ein kommens hat Peron x schon ausgeschöpft.
Vielleicht kann mir das jemand verständlich machen…
Gruß Sarah
PS. Eine zusätzlich abgeschlossen Rentenversichung kann auch nicht abgezogen werden…