Hi,
Ich bin zum Sommersemester für den Studiengang Medieninformatik abgelehnt worden und will mich zum Wintersemester für einen anderen Studiengang bewerben.
Bekommen meine Eltern auch Kindergeld, wenn ich nicht arbeitslos gemeldet bin, aber auch nicht studiere und keinen Job habe? Wie ist das mit dem Kindergeld, wenn ich einen 630,- DM Job habe und nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeite?
Danke,
Mattias
Bekommen meine Eltern auch Kindergeld, wenn ich nicht
arbeitslos gemeldet bin, aber auch nicht studiere und keinen
Job habe?
nein
voraussetzung für die zahlung von kindergeld für ein kind über 18 ist der nachweis der ausbildung oder die arbeitslosmeldung bei deinem zuständigen AA.
gruß
ann
Ich meine, wenn er am Jahresende nachweisen kann *per Lohnsteuerkarte*, dass er weniger als 13.000 DM *etwas mehr* und 2000 DM Werbekostenpauschale verdient hat, bekommt er es rückwirkend.
Gruß
Marco
hi mattias,
(mit doppel t und ohne h ???),
also ersteinmal was off-topic, studiert ein bruder von dir an der tu berlin mathe??? dann kenn ich ihn *grrr*
nun zum thema.
beide vorbeitraege haben lücken, also nochmals:
kindergeld wird auch gewährt, wenn du unter 21 bist und arbeitslos gemeldet, dann ja (zu lesen: § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG)
wenn du zwischen 21 und 27 bist, dann in einer übergangszeit zwischen zwei ausbildungsabschnitten von max. 4 monaten steckst (nicht genau klärbar bei deinen angaben!) ((Abs. 4 Nr. 2b))
UND du in beiden fällen einkünfte und bezüge unter (in 2001 14.040 DM) hast…
na, dann prüfe mal
sagt der
showbee
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ich glaube, ich würde trotzdem Kindergeld bekommen, weil ich mich an einer FH beworben habe, aber abgelehnt wurde. Trotzdem danke,
Mattias
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