Kindergeld

WEM steht das staatliche Kindergeld für ein volljähriges Kind,
welches einen eigenen Haushalt führt rechtlich zu ? MUTTER oder KIND?

WEM steht das staatliche Kindergeld für ein volljähriges Kind,
welches einen eigenen Haushalt führt rechtlich zu ? MUTTER
oder KIND?

immer die Eltern!
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__62.html
allerdings ist uU Zahlung an Kind möglich
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__74.html

VIELEN DANK!

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[…] Angenommen, eine Kindergeldkasse antwortet wiefolgt:

„Das Kindergeld ist für den Unterhalt des Kindes gedacht. Wenn das Kind einen eigenen Haushalt hat und für sich selbst sorgen muss (d. h. keinen Unterhalt von den Eltern bekommt), kann es beantragen, dass das Kindergeld gleich ihm überwiesen wird.
Wenn Sie es ihm weiterleiten, ist es auch in Ordnung, falls Sie keinen Unterhalt leisten.
Ihre Mitwirkungspflicht bleibt in beiden Fällen. Auch wenn wenig Kontakt zu den Kindern besteht, ist jede Veränderung anzuzeigen.“

WAS SAGT IHR DAZU?

MOD Liza: Artikel „aus gewissen FAQ-Gründen“ bearbeitet (s. kursiv).

[…] Angenommen, eine Kindergeldkasse antwortet
wiefolgt:

„Das Kindergeld ist für den Unterhalt des Kindes gedacht. Wenn
das Kind einen eigenen Haushalt hat und für sich selbst sorgen
muss (d. h. keinen Unterhalt von den Eltern bekommt),
kann es beantragen, dass das Kindergeld gleich ihm überwiesen
wird.

Genau, das macht man mit einem Abzweigungsantrag.

Wenn Sie es ihm weiterleiten, ist es auch in Ordnung, falls
Sie keinen Unterhalt leisten.

Ja, allerdings lässt sich dann kaum sagen, dass wenig Kontakt besteht. Es sei denn, man hat einfach einen Dauerantrag zur Weiterleitung des Kindergeldes eingerichtet und kümmert sich nicht weiter.

Ihre Mitwirkungspflicht bleibt in beiden Fällen. Auch wenn
wenig Kontakt zu den Kindern besteht, ist jede Veränderung
anzuzeigen.“

Ja, ja, na klar. Aber wenn ich nichts weiss, kann ich nichts anzeigen. Oder soll ich schwindeln?