Mal angenommen Person X fängt eine Ausbildung an bricht diese aber nach 2 1/2 Jahren aus privaten Umständen ab! Danach geht diese Person zur Bundeswehr ist doch 23 Monate. Nach der Bundeswehrzeit ist er ausbildungssuchend. Nach weitern 3 Monaten geht er zur einem Berufsförderungszentrum.
Steht dieser Person Kindergeld zu und wenn ja bekommt er dann auch eine Nachzahlung wenn Person X zum jetzigen Zeitpunkt 23 Jahre alt ist und bei seiner Großmutter lebt?