Kindergeld!

Hallo!

Mal angenommen Person X fängt eine Ausbildung an bricht diese aber nach 2 1/2 Jahren aus privaten Umständen ab! Danach geht diese Person zur Bundeswehr ist doch 23 Monate. Nach der Bundeswehrzeit ist er ausbildungssuchend. Nach weitern 3 Monaten geht er zur einem Berufsförderungszentrum.
Steht dieser Person Kindergeld zu und wenn ja bekommt er dann auch eine Nachzahlung wenn Person X zum jetzigen Zeitpunkt 23 Jahre alt ist und bei seiner Großmutter lebt?

Vielen Dank

Das Kindergeld bekommen normalerweise die Eltern, auf Antrag kann es wohl auch das Kind bekommen.

Mal angenommen Person X fängt eine Ausbildung an bricht diese
aber nach 2 1/2 Jahren aus privaten Umständen ab!

bis dahin gibt es KG

Danach geht
diese Person zur Bundeswehr ist doch 23 Monate.

kein KG

Nach der Bundeswehrzeit ist er ausbildungssuchend.

dafür kann wieder KG beantragt werden.

Nach weitern 3 Monaten geht er zur einem Berufsförderungszentrum.

dafür kann m. E. auch KG beantragt werden.

Steht dieser Person Kindergeld zu und wenn ja bekommt er dann
auch eine Nachzahlung wenn Person X zum jetzigen Zeitpunkt 23

KG kann 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.

Gruß JK

mehr: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Hallo!

Kindergeld steht nicht dem Kind zu, sondern seinen Eltern und auch den Großeltern, die ihren Enkel in ihren Haushalt aufgenommen haben.

Eine Nachfrage bei der zuständigen Familienkasse (Arbeitsagentur) wird klären, ob vielleicht die Oma für ihren Enkel Kindergeld erhalten kann.

Gruß, Franz