Hallo,
als Laie wüsste man gerne mal, sollte das Kindergeld vom Finanzamt bei der Lohnsteuererklärung bei beiden Elternteilen angerechnet werden, oder eigentlich nur bei dem der es tatslächlich bekommt?
Gruß, Yvonne
Hallo,
als Laie wüsste man gerne mal, sollte das Kindergeld vom Finanzamt bei der Lohnsteuererklärung bei beiden Elternteilen angerechnet werden, oder eigentlich nur bei dem der es tatslächlich bekommt?
Gruß, Yvonne
Hi,
Die beiden Elternteile bekommen je den halben Kinderfreibetrag und entsprechend wird das halbe Kindergeld angerechnet, auch wenn es nur bei einem Elternteil ausgezahlt wird. Beim anderen Elternteil vermindert sich um den halben Kindergeldanteil der Unterhalt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html
Schöne Grüße
C.
Wenn jeder Elternteil seine unterhalspflicht nachkommt, dann hat auch jeder Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Der Anspruch besteht auch bei dem Elternteil, der das Kindergeld nicht bekommt. Ggf. wird seine Unterhaltspflicht da um das hälftige Kindergeld gemindert. Jeder kann also die Anlage Kind ausfüllen und die hälfte des Kindergeldes bei Anspruch auf Kindergeld eintragen, was jährlich 924 € sind.
So profitiert man vom hälftigen Kinderfreibetrag, der sich mit 0,5 auch auf der Lohnsteuerkarte wiederfindet.