Kindergeld

Hi,
angenommen, jemand hätte bis Ende 2007 studiert und zum 1.2.08 ein Referendariat angetreten. Derjenige wäre bis einschl. Oktober 2008 noch kindergeldberechtigt (vom Alter her). Nun ist ja anzunehmen, daß während des Refendariats Geld verdient wird, das über der Grenze von 7680€ liegt - klar. Aber im Monat Januar 2008 wäre ja nichts verdient worden. Würde in einem solchen Fall noch Kindergeld für Januar gezahlt werden? Wenn nein, warum nicht?

Viele Grüße,
Julia

Hallo Julia,

glaube leider nicht, dass jemand für Januar noch Kindergeld bekommen würdest, da dies nur bis zum Ende der Ausbildung gezahlt wird. Dabei gehe ich davon aus, dass das Referendariat nicht als Ausbildung anerkannt wird. Soweit ich weiß gibt es eine Regelung für die Übergangszeit zwischen Schule und Studium, zwischen Studium und Beruf ist mir eine solche unbekannt. Theoretisch hättest jemand sich, schon auch im Bezug auf die Klärung des Rentenkontos für Januar arbeitslos melden müssen. Damit wäre die Existenzsicherung durch die Arge übernommen worden. Eine Hieb- und Stichfeste Antwort kann ich dir aber leider nicht geben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Bernhard,
danke für deine Antwort, auch wenn sie nicht hieb- und stichfest ist :wink:

Falls jemand noch etwas dazu weiß:
Das Amt will ja immer eine Studienbescheinigung haben. Angenommen, die letzte eingereichte Studienbescheinigung hätte sogar bis einschließlich März 2008 gegolten? (ist natürlich klar, daß es für Ferbruar und März kein Kindergeld gibt).

Viele Grüße,
Julia

Hallo Julia,

bekanntes Phänomen.
Das Referendariat wird zwar als Ausbildung anerkannt …

Aber im
Monat Januar 2008 wäre ja nichts verdient worden. Würde in
einem solchen Fall noch Kindergeld für Januar gezahlt werden?
Wenn nein, warum nicht?

… Kindergeld aber immer auf das ganze Jahr gerechnet, ggf. auch anteilig. Für 2008 dürften die Einkünfte also 10/12 von 76…€ nicht überschritten werden, werden sie aber. Damit gibt’s für’s ganze Jahr nichts.

Ob dies anders gewesen wäre, wenn der Übergangsstatus des Januars der Arge angezeigt worden wäre, wage ich zu bezweifeln. Die Familienkasse rechnet - soweit mir bekannt - nur in Jahren, nicht in Monaten.

Gruß sannah

Hi,
angenommen, jemand hätte bis Ende 2007 studiert und zum 1.2.08
ein Referendariat angetreten. Derjenige wäre bis einschl.
Oktober 2008 noch kindergeldberechtigt (vom Alter her). Nun
ist ja anzunehmen, daß während des Refendariats Geld verdient
wird, das über der Grenze von 7680€ liegt - klar.

Wenn man nur bis 10/2008 KG berchtigt ist, gelten nur 10/12 von den 7680€
(und nur 10/12 von der 920€-Pauschale).
Ausführlicher: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Aber im Monat Januar 2008 wäre ja nichts verdient worden. Würde in
einem solchen Fall noch Kindergeld für Januar gezahlt werden?
Wenn nein, warum nicht?

Es handelt sich m. E. um eine Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten.
Wenn sowas bis incl. 4 Monate dauert, kann dafür KG beantragt werden.

Idee: Nur für den Januar KG beantragen, für die Zeit danach nicht.
Falls die Familienkasse fragt, warum man nicht weiter KG beantragt, kann man schreiben, dass man keins möchte.
Man ist ja nicht gezwungen, KG zu beantragen.

Viele Grüße,
JoKu