Hallo!
Angenommen, jemand absolviert Ende Juni sein 1. Staatsexamen und beginnt zum September mit dem Referendariat. Er bleibt auch weiterhin bis 30.9. an der Uni immatrikuliert.
Besteht für die Monate Juli/August ein Anspruch auf Kindergeld?
Vielen Dank 
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Hi,
ohne Garantie auf Richtigkeit, aber bei mir war eine ähnliche Situation: Meinem Vater wurde, wenn ich mich recht erinnere, gesagt, dass Kindergeld geleistet wird, bis das Ergebnis der letzten Prüfungsleistung feststeht, d. h. man offiziell die Note und damit sein Bestehen mitgeteilt bekommen hat.
Viele Grüße
Sebastian
Hallo Anna,
wir sprechen vom Lehramt?
In dem Fall ist es so, dass Kindergeld weitergezahlt wird, denn für das Lehramt gilt das 1. Staatsexamen noch nicht als Abschluss, der für einen Beruf qualifiziert. Wenn die betreffende Person im gesamten Kalenderjahr 2008 (oder 2009) nicht über die Kindergeldfreibetragsgrenze von 7680€ hinaus verdient hat, dürfte auch trotz Referendariat mit entsprechenden Bezügen noch bis Jahresende Kindergeld bezahlt werden, sofern der genannte Betrag nicht überschritten wird.
Weitere Informationen bei der zuständigen Familienkasse.
sannah