Kindergeld

irgendwas hab ich da net ganz verstanden. es geht z.z. die diskussion, kindergeld nur noch an die zu zahlen, die’s wirklich brauchen. in der letzten bild am sonntag haben sich einige prominente für diese idee ausgesprochen. es würd ihnen sozusagen nix ausmachen, wenn sie kein kindergeld bekämen. einer hat gemeint, er spendet’s jetz schon an irgendeine soziale einrichtung oder sowas in der art.
frage:
kriegt man kindergeld denn vollautomatisch? sobald mein kind registriert is, werden mir jeden monat 270 mark aufs konto überwiesen?
und wenn die reichen alle so total dafür sind, warum können sie dann keine einstellung der kindergeldzahlungen beantragen?
oder können sie das, wollen aber irgendwie doch net so recht?

gruß

michael

Hallo Michael,

kriegt man kindergeld denn vollautomatisch? sobald mein kind
registriert is, werden mir jeden monat 270 mark aufs konto
überwiesen?

Kindergeld bekommt man nur auf Antrag - und der muß schriftlich eingereicht werden. In der Regel beim Arbeitsamt. Doch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gilt das nicht. Hier kommt das Kindergeld von jener Stelle, die auch das Gehalt oder den Lohn zahlt. Und an diese Stelle ist auch der Antrag auf Kindergeld zu richten.

Dafür gibt es übrigens Vordrucke: Mit dem Antrag kann man sich ein bißchen Zeit lassen, weil Kindergeld auch rückwirkend gezahlt wird. Doch dies gilt nur für maximal ein halbes Jahr vor dem Einsendedatum des Antrags. Es empfiehlt sich also, spätestens sechs Monate nach der Geburt oder nach der Aufnahme eines Kindes im eigenen Haushalt den Antrag auf Kindergeld einzureichen.

und wenn die reichen alle so total dafür sind, warum können
sie dann keine einstellung der kindergeldzahlungen beantragen?
oder können sie das, wollen aber irgendwie doch net so recht?

Im Prinzip hast du hier Recht, aber das BVerfG hat bestimmt, dass allen Familien mit Kindern diese Vergünstigung gegenüber Kinderlosen zu gewähren ist. Die „Reichen“ haben aber selbstverständlich die Möglichkeit, dieses Geld z.B. für wohltätige Zwecke zu spenden.

Gruß
Uschi

Im Prinzip hast du hier Recht, aber das BVerfG hat bestimmt,
dass allen Familien mit Kindern diese Vergünstigung
gegenüber Kinderlosen zu gewähren ist. Die „Reichen“ haben
aber selbstverständlich die Möglichkeit, dieses Geld z.B. für
wohltätige Zwecke zu spenden.

hi ihr zwei,

im übrigen wird der reiche nicht nur auf das kindergeld ablachen, denn er bekommt im wege der veranlagung zur einkommensteuer mit kinderfreibeträgen günstiger. hier wird dann im rahmen der günstigerprüfung festgestellt, das ein ansatz eines freibetrages mehr steuern spart, als man kindergeld bekommen hat/bekommen haette…

da bürger mit einkommen jenseits der 100TDM bestimmt zu 100% ihre einkommensteueerklärung durch einen StB machen lassen, wird das wohl bei allen auch so sein.

im übrigen wäre die spende von sagen wir 3.000 KiGeld dann ja nochmal steuermindernd …

das ist halt das system, die die es nicht brauchen, bekommen es doppelt und dreifach, oder einfach: „auf den grössten haufen schei… sichs am einfachsten!“

gruss vom

showbee