Ich habe ein Frage zu der Aussage in der D’dorfer Tabelle:
„Wenn ausnahmsweise derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, das
Kindergeld bezieht, ist der hälftige Kindergeldanteil zusätzlich zu
dem in der Tabelle ausgewiesenen Betrag an den betreuenden Elternteil
zu zahlen.“
Wenn der Mann nun das Kindergeld bekommt, es aber durch den Kindes-Unterhalt wieder abgibt (Betrag D’dofer Tabelle + hälfiges Ki-geld) hat er doch im Endeffekt rechtlich und steuerlich gesehen kein Kindergeld erhalten oder?
Oder hat er rechtlich gesehen doch Ki-Geld bekommen, weil es auf dem Gehaltszettel steht obwohl er selbst letztendlich nichts vom Kindergeld hat??
Er hätte sowohl rechtlich als auch steuerlich das halbe Kindergeld erhalten da er ja den KU nach der DDT PLUS das hälftige Kindergeld überweist (üblich ist KU MINUS hälftiges Kindergeld, da derjenige bei dem das Kind lebt üblicherweise auch das Kindergeld erhält).
Das halbe Kindergeld (984 €) wird vom Unterhaltszahler und vom Unterhaltsempfänger in der Steuererklärung Anlage K angegeben.
Aber da wird dem Mann ja doppelt geschadet. Denn er gibt das komplette Ki-Geld ab. Und wenn der Mann dann in der Steuer angibt hälftiges erhalten zu haben, fällt die Erstattung niedriger aus als wenn er keins erhalten hätte.