Meine frage an wer weiss was.
Meine lebengefährtin und ich haben unterschiedliche staatsbürgerschaften (sie polnisch, ich deutsch) sind nicht verheiratet.
unser baby ist nun 7 monate alt und wir wollen deutsches kindergeld beantragen vater und kind haben deutsche staatsügerschaft:
• wir haben gemeinsame sorgerechtserklärung in deutschland beurkundet.
• 1. wohnsitz des vaters ist Deutschland der Mutter ist Polen. Vater zahlt steuern in D und ist beschäftigt bei einer deutschen firma
• das kind hat die deutsche staatsbürgerschaft, lebt an beiden orten, jedoch meistens in polen
frage:
• bekommen wir deutsches Kindergeld?
• welchen antrag muss man wählen (es gibt den normalen „Antrag auf Kindergeld „ und den „Antrag auf deutsches Kindergeld –Ausland-
• kann man das kindergeld rückwirkend beantragen (ca. ½ jahr seit geburt)?
( Das dazu.