Kindergeld

Meine frage an wer weiss was.

Meine lebengefährtin und ich haben unterschiedliche staatsbürgerschaften (sie polnisch, ich deutsch) sind nicht verheiratet.
unser baby ist nun 7 monate alt und wir wollen deutsches kindergeld beantragen vater und kind haben deutsche staatsügerschaft:

• wir haben gemeinsame sorgerechtserklärung in deutschland beurkundet.
• 1. wohnsitz des vaters ist Deutschland der Mutter ist Polen. Vater zahlt steuern in D und ist beschäftigt bei einer deutschen firma
• das kind hat die deutsche staatsbürgerschaft, lebt an beiden orten, jedoch meistens in polen

frage:
• bekommen wir deutsches Kindergeld?
• welchen antrag muss man wählen (es gibt den normalen „Antrag auf Kindergeld „ und den „Antrag auf deutsches Kindergeld –Ausland-
• kann man das kindergeld rückwirkend beantragen (ca. ½ jahr seit geburt)?

Hallo!
Ruf bei deiner zuständigen Familienkasse an (Google und dein Arbeitsamt wissen welche das ist) und schildere deine Situation. Das sind die Leute, mit denen du dich ggfs auseinandersetzen musst und bevor ihr den falschen Antrag ausfüllt, kannst ja auch da kurz mal anrufen.

Alles Gute,
finnie

Hallo,
das Kind muß in Deutschland leben um Kindergeldberechtigt zu sein. Ich als deutsche Mutter mit Wohnsitz in Deutschland mußte Kindergeld zurückzahlen, weil ich mit den Kindern mehr als die Hälfte des Jahres in Indien war :frowning:( Das dazu.
Ansonsten ruf bei dem Amt an und frag nach.
Gruß,
Claudette

Hallo,

hier steht es etwas anders. Der Anwalt sagt, der Hauptwohnsitz in D. würde genügen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindergeld-im-Auslan…

Grüße
D.

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