Kindergeld

Hallo

ich hoffe ihr könnte mir bisschen weiterhelfen, hab allgemeine Fragen zum Kindergeld:

  1. wird das Kindergeld als Einkommen bei einem Hartz IV Emfänger angesehen?
  2. Kann ein Kind Kindergeld beantragen ohne die Zustimmung der Eltern?
  3. Ist eine Auszahlung der Leistung direkt an das Kind möglich?

Vielen Dank im Voraus!

zu 1.
da hilft Dir das hier:
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…

zu 2. und 3.
da sollte dir das hier helfen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Hallo

  1. wird das Kindergeld als Einkommen bei einem Hartz IV
    Emfänger angesehen?

Ja. Es ist EK des Kindes. Kindergeld, welches zur Bedarfsdeckung des Kindes nicht benötigt wird, wird dem Kindergeldberechtigten als Einkommen angerechnet. Davon sind aber 30 € Versicherungspauschale einkommensbereinigend in Ansatz zu bringen. Ebenso zusätzlich gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen.
§ 11 SGB II und AlgII-Verodnung § 6.

  1. Kann ein Kind Kindergeld beantragen ohne die Zustimmung der
    Eltern?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/010_kinderge…
Wurde von den Eltern bisher kein Kindergeldantrag gestellt, obwohl das Kind die Anspruchsvor-aussetzungen erfüllt, kann das Kind den Antrag stellen. Anspruchsberechtigter im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist weiterhin ein Elternteil. Das Kind kann auch die Auszahlung des Kin-dergeldes an sich selbst verlangen, wenn der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht ihm gegenüber nicht nachkommt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihre Familienkasse.

  1. Ist eine Auszahlung der Leistung direkt an das Kind
    möglich?

Ja. Aber hier gibt es Sonderbestimmungen über die ich nichts konkretes sagen kann, bzw. siehe oben.

TM