Hallo Experten!
man nehme an, ein Abiturient bewirbt sich zum Wintersemester, wird aber abgelehnt wegen eines zu schlechten Schnitts. Die Zahlung des Kindergelds läuft weiter.
Das Studienfach wird zwar auch im Sommersemester angeboten, aber aus verschiedenen Gründen entscheidet er sich dagegen sich jetzt schon zu immatrikulieren, er wartet lieber bis zum nächsten Wintersemester. Er bewirbt sich erfolgreich für ein Praktikum, dass eindeutig auf seinen Studienwunsch hinzielt. Das Praktikum dauert allerdings nur einen Monat.
Die Frage ist, kriegt er das Kindergeld weiterbezahlt, auch wenn die Wartezeit die 4 Monate überschreitet?
Danke im Vorraus und ´tschuldigung für diesen bescheuerten Schreibstil.