Kann es sein, dass bei der Berechnung der „Kindergeldberechtigung“ sooo dramatische Unterschiede zur Berechnung der Einkommensteuer vorliegen?
Bsp.:
Ich habe Bruttoeinkünfte 19.000,-
Werbungskosten: 2.000,-
Vorsorgeaufwendungen: 4.000,-
Ergibt: 13.000,-
–> Ich bin unter dem Einkommesteuerfreibetrag!
Für die Berechnung des Kindergeldes werden aber anscheinend nur die Werbungskosten als Abzug anerkannt! Ist das richtig??
Vielen Dank im Voraus!
Gruß Harry