habe diese Frage schon mal gestellt, hoffe auf eine aussage kräftigere Antwort.
Tochter 22 j , wohnt bei Eltern
ersten 5 Mon mtl. rd 900 € br, verdient auf Teilzeit in dieser Zeit gleichzeitig nach eine Schule besucht, Schule beendet., danach Wartemonate auf Studienplatz 3 MOn. Vollzeitstelle mtl. ca. 3000 € brutto, dann mit Studium angefangen erhält mtl. 800 € Studienbeihilfe.
Verdienst ca. 17000€ jährl.
Steht Kindergeld zu ?
Mir kommt der Verdienst viel zu hoch vor.
Zu den Kosten ab Studienbeginn:
Ist die Wohnung im Studentenwohnheim mtl. 160 € für die Familienkasse abziehbar??
Studiengeb, 700€
Fahrten wtl. 85 km einf. Strecke
habe diese Frage schon mal gestellt, hoffe auf eine aussage
kräftigere Antwort.
Kindergeld passt eher ins Steuer-Brett…
Tochter 22 j , wohnt bei Eltern
ersten 5 Mon mtl. rd 900 € br, verdient auf Teilzeit in dieser
Zeit gleichzeitig nach eine Schule besucht, Schule beendet.,
danach Wartemonate auf Studienplatz 3 MOn. Vollzeitstelle mtl.
ca. 3000 € brutto, dann mit Studium angefangen erhält mtl. 800
€ Studienbeihilfe.
Verdienst ca. 17000€ jährl.
Steht Kindergeld zu ?
Kindergeldgrenze 2009 7680 €, 2010 8004 €
Mir kommt der Verdienst viel zu hoch vor.
Mir auch, kommt aber auf die Abzüge an.
Zu den Kosten ab Studienbeginn:
Ist die Wohnung im Studentenwohnheim mtl. 160 € für die
Familienkasse abziehbar??
Die eigentlichen Fragen wurden von Clematis beantwortet.
Im betroffenen Kalenderjahr sieht es also nicht so gut aus für das KG; es sei denn mann kann immens viel an Sozialversicherung und Werbungskosten abziehen.
Wie auch immer;
im darauffolgenden Jahr kann das KG jedenfalls wieder beantragt werden.
Jedes Kalenderjahr zählt für sich.