Hallo,
mal angenommen, eine alleinerziehende Person, in Frührente möchte ins Ausland gehen mit seinen beiden schulpflichtigen Kindern. Der andere Elternteil hat nichts dagegen. Frage: Würde die Erziehungsperson dann auch Kindergeld ins Ausland überwiesen bekommen für seine deutschen Kinder oder würde der Anspruch verfallen. ?
Danke im voraus
K.