Nach der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage werden über 18 Jahre alte Kinder für den Kindergeldanspruch nicht berücksichtigt, wenn ihre Einkünfte und Bezüge die für das jeweilige Kalenderjahr geltende Einkommensgrenze überschreiten (bis 2011: 8.004 €). Angaben müssen für alle Monate gemacht werden, für die bereits Kindergeld gezahlt worden ist bzw. für die weiterhin Kindergeld beansprucht wird. Ab dem 01.01.2012 entfällt die Einkünfte- und Bezügegrenze infolge des Steuervereinfachungsgesetztes 2011.
Frage:
wenn ein Kind über 18 in 2011 einen 400 Euro Job getätigt hat, muss es diesen angeben?
Muss es Jobs in 2012 NICHT mehr angeben?
Bekommt es, wenn es Bafög erhält weiterhin Kindergeld?