Kindergeld

Hallo,

Nach der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage werden über 18 Jahre alte Kinder für den Kindergeldanspruch nicht berücksichtigt, wenn ihre Einkünfte und Bezüge die für das jeweilige Kalenderjahr geltende Einkommensgrenze überschreiten (bis 2011: 8.004 €). Angaben müssen für alle Monate gemacht werden, für die bereits Kindergeld gezahlt worden ist bzw. für die weiterhin Kindergeld beansprucht wird. Ab dem 01.01.2012 entfällt die Einkünfte- und Bezügegrenze infolge des Steuervereinfachungsgesetztes 2011.

Frage:

  1. wenn ein Kind über 18 in 2011 einen 400 Euro Job getätigt hat, muss es diesen angeben?
  2. Muss es Jobs in 2012 NICHT mehr angeben?
  3. Bekommt es, wenn es Bafög erhält weiterhin Kindergeld?

Für eine Aufklärung wäre ich dankbar. LG Perle

Hallo Perle!
Ich hab letzte Woche mit meiner Kindergeldstelle deswegen telefoniert.
Das kann ich hier auch nur empfehlen.

Frage:

  1. wenn ein Kind über 18 in 2011 einen 400 Euro Job getätigt
    hat, muss es diesen angeben?

Meines Wissens JA, weil die neue Regelung erst ab 2012 gilt

  1. Muss es Jobs in 2012 NICHT mehr angeben?

Nein, man wird nicht mehr danach gefragt.

  1. Bekommt es, wenn es Bafög erhält weiterhin Kindergeld?

Klar - Einkommen und Lottogewinne spielen ja keine Rolle mehr.

Für eine Aufklärung wäre ich dankbar.

Bitte. Alle Angaben ohne Gewähr :smile:

Grüße!

Timsy

Hi,

die Einkünfte ab und in 2012 sind egal und müssen nicht angegeben werden.

Für die Einkünfte in den Jahren bis 2011 gilt pro Kalenderjahr grob:

(Gesamtbrutto aus sozialversicherungspflichtigem Job

minus 1.000 € oder (falls höher die echten Werbungskosten) in dieser Zeit

minus Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung )

plus (Zuschussanteil von Bafög plus Waisenrente plus Stipendium plus 400€-Job
minus einmalig 180€)

Das Ergebnis muss unter

8004 € liegen.

Wenn es nicht das ganze Jahr KGeld gibt, werden die Grenzen von 8004€ und 920€ für die Kindergeldzeiten entsprechend gezwölftelt.

Einkommen, das in Zeiten, in denen es kein Kindergeld geben kann, verdient wird, zählt nicht mit.

Die Werbungskostenpauschale vor 2011 betrug nicht 1.000 € sondern 920 €.

Gruß JK