Kindergeld

Hallo,

mal angenommen ein junger Mann ist 25 Jahre alt.
Jetzt ist er in der Lehre.
Er hat nicht nur Grundwehrdienst abgeleistet, sondern sich gleich für 4 Jahre verpflichtet.

Das Kindergeld kann um die Zeit des Grundwehrdienstes verlängert werden, wird aber abgelehnt, weil der junge Mann sich gleich für längere Zeit verpflichtet hat. Ist dies rechtens?

Anders gesagt wenn er nur den Grundwehrdienst gleistet hätte würde er das Kindergeld bekommen.

Gruß
Kati

Ja, u.a. weil > 3 Jahre
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland…

Witzig, witzig, für Leute die beruflich bedingt Menschen erschießen müssen Kindergeld zu kriegen.

Gruß

Stefan

Hallo,

Hallo,

mal angenommen ein junger Mann ist 25 Jahre alt.
Jetzt ist er in der Lehre.
Er hat nicht nur Grundwehrdienst abgeleistet, sondern sich
gleich für 4 Jahre verpflichtet.

sowas nennt man dann Soldat auf Zeit !

Das Kindergeld kann um die Zeit des Grundwehrdienstes
verlängert werden, wird aber abgelehnt, weil der junge Mann
sich gleich für längere Zeit verpflichtet hat. Ist dies
rechtens?

dafür bekommt er natürlich auch ein höheres Gehalt - und wo ist jetzt der Nachteil ?

Anders gesagt wenn er nur den Grundwehrdienst gleistet hätte
würde er das Kindergeld bekommen.

Gruß
Kati

Gruß Merger

Danke
Vielen Dank euch beiden!

LG
Kati

Jetzt mal eine ernsthafte Antwort:

Wenn man mit
da fam estg 2012
googelt, findet man die Familienkassen-Dienstanweisung (pdf-Datei).

Im Abschnitt III. Kinder (Seite 25) ist der § 32 EStG zitiert.
in Absatz (5) 2. steht
„… sich anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat, …“

Diese Passage dürfte die Frage beantworten.

Also:

… Ist dies rechtens?

Offensichtlich ja.

Anders gesagt wenn er nur den Grundwehrdienst gleistet hätte
würde er das Kindergeld bekommen.

Ebenfalls ja;
und wenn er sich nur für