Hallo,
mal angenommen ein junger Mann ist 25 Jahre alt.
Jetzt ist er in der Lehre.
Er hat nicht nur Grundwehrdienst abgeleistet, sondern sich gleich für 4 Jahre verpflichtet.
Das Kindergeld kann um die Zeit des Grundwehrdienstes verlängert werden, wird aber abgelehnt, weil der junge Mann sich gleich für längere Zeit verpflichtet hat. Ist dies rechtens?
Anders gesagt wenn er nur den Grundwehrdienst gleistet hätte würde er das Kindergeld bekommen.
Gruß
Kati