Hallo Eugenia,
es gibt nur eine Möglichkeit Kindergeld zu beziehen. Voraussetzung ist, dass Du im Haushalt Deiner Großeltern aufgenommen worden bist. D. h. Du musst bei Deinen Großeltern polizeilich gemeldet sein und ein Zimmer bei Deinen Großerltern in der Wohnung haben.
Dann liegt der Sachverhalt genauso als wenn die Eltern eines Kindes in Hamburg leben und das Kind in München studiert. Diese Eltern haben immer Anspruch auf Kindergeld, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes unter dem Grenzbetrag liegen. Der Grenzbetrag liegt zurzeit bei 7.680,00 €.
Wo steht, dass in Deinem Fall die Großeltern Anspruch auf Kindergeld haben.
Fundstelle:
www.bzst.bund.de
Kindergeld (Fachaufsicht) anklicken
Familienkassen anklicken
Dienstanweisung anklicken
Dienstanweisung (DA-FamEStG 2009) anschauen oder herunterladen (Achtung: wie ich gerade sehe ist die Dienstanweisung auf den neusten Stand gebracht worden)
Dienstanweisung 2009; Auszug
DA 63.2.4 Vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Enkel
(1)
1Nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 EStG kann das Kind eines leiblichen Kindes (Enkelkind) bei einem Großelternteil berücksichtigt werden, wenn es in dessen Haushalt aufgenommen worden ist, usw.
In wie weit das für die Vergangenheit möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Es reicht aus, wenn Du bei den Großeltern ein Zimmer hast. Eine Meldebescheinigung ist nicht die alleinige Voraussetzung. Die Arbeitsverwaltung könnte auf eine Meldebescheinigung bestehen.
Wenn Deine Großeltern Dir jetzt ein Zimmer einrichten, solltest Du auch darauf achten, dass Du nachweisen kannst, dass Du in den Semesterferien Dich bei Deinen Großeltern aufgehalten hast.
Sofern Du über die Mitfahrerzentrale nach Hamburg fährst, solltest Du Dir dies auch von dem Fahrer, der Dich nach Hamburg mitgenommen hat, bescheinigen lassen. Bahnfahrkarten solltest Du aufbewahren, wenn Du mit der Bahn gefahren bist. Solltest Du mit dem Pkw fahren, dann verwahre die Tankquittungen aus Hamburg auf.
Falls Du BAfög erhälst, prüfe bitte, ob aufgrund des Kindergeldbezuges Deiner Großeltern sich die Höhe Deines Anspruches auf BAfög ändert, ggf. auch ob sich der Kindergeldbezug auf das Wohngeld auswirkt. Ob sich die Einkünfte Deiner Großeltern auf das BAfög oder Wohngeld negativ auswirken, kann ich nicht beurteilen.
Deine Eltern haben kein Anspruch auf Kindergeld. Es gibt Kinder, die Kindergeld selber beziehen. In Deinem Fall glaube ich nicht, dass Du die Voraussetzungen erfüllen kannst.
Das auswärtige Studium bringt für Deine Großeltern auch einen steuerlichen Vorteil.
§ 33a EStG
1Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld besteht, kann der Steuerpflichtige einen Freibetrag in Höhe von 924 Euro je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen usw.
Bitte den gesamten Text lesen. Deine eigenen Einkünfte können sich negativ auf den Freibetrag in Höhe von 924 € auswirken.
Wenn Deine Großeltern Dich bisher nicht in Ihren Haushalt aufgenommen haben, können Sie Dich für die Zukunft in Ihren Haushalt aufnehmen.
Dein Großvater oder Deine Großmutter muss einen Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse stellen. Dann muss der Kindergeldberechtigte (Großvater oder Großmutter) eine Erklärung Deiner Einkünfte und Bezüge für Dich abgeben.
Beachte bitte, wenn Du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, das Du neben den Werbungskosten auch die besonderen Ausbildungskosten geltend machen kannst.
DA 63.4.3.1 Besondere Ausbildungskosten
(2)
1Besondere Ausbildungskosten sind z. B. Aufwendungen für
Fahrten zwischen Wohnungs- und Ausbildungsstätte usw.
(siehe Dienstanweisung)
Auf der vorstehenden Webseite findest Du auch die Formulare
KG 1 Antrag auf Kindergeld
KG 7a Erklärung der Einkünfte und Bezüge
KG 7c Werbungskosten
Achtung den KG 7c kannst Du auch ggf. für die besonderen Ausbildungskosten verwenden.
Es heißt dann nicht Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte, sondern Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte. Nicht abzugsfähig sind bei den besonderen Ausbildungskosten die Verpflegungs- und Unterbringungskosten.
Sofern du noch Fragen hast, schicke mir eine weiter Mail. Es kann ggf. etwas Zeit vergehen, bis ich antworte. Du kannst mir auch eine Erinnerung schicken, wenn es zu lange dauert.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hulbert
PS. Die Vergütung von Kindergeld wird versagt, wenn der Grenzbetrag um 1 € überschritten wird. Darum habe ich auf die besonderen Ausbildungskosten hingewiesen.
Ich habe mir eben die Dienstanweisung für Kindergeld angesehen. Aufgrund der Umgestaltung der Dienstanweisung benötige ich einige Tage um auf den neusten Stand zu kommen. Meine vorherigen Aussagen treffen schon zu.