Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt:
Ich bin Rentner und 60 Jahre alt und lebe z. Zt. mit einer Aufenthaltsgenehmigung (jährlich) in der Mongolei, habe aber noch eine Adresse in Deutschland (Hauptwohnsitz).
Im Febr. kommt unser Kind zur Welt in der Mongolei. Ich bin mit der mongolischen Mutter nicht verheiratet, lebe aber von meiner Ehefrau getrennt.
Da ich Rentner bin kann ich mir aussuchen wo ich wohne ind Deutschland oder Mongolei. Wegen der Krankenversicherung möchte ich aber in Deutschland gemeldet bleichen, komme auch jährlich für ca. 2 Monate nach Deutschland.
Fragen:
Wenn ich eine deutsche Adresse (gemeldet) habe kann ich in Deutschland auch die Steuererklärung abgeben? (wegen des Einkommens brauche ich das aber nicht mehr)
Kann ich für unser Kind in Deutschland das Kindergeld beantragen?
Was muss ich beachten um Kindergeld zu bekommen? (Die Vaterschaft wird von mir anerkannt und ich werde in der mongolei eine Geburtsanzeige nach § 41 PStG abgeben. Das Kind kann aber in 2010 noch nicht nach Deutschland)
Danke für die Mithilfe im Voraus und ich wünsche ein frohes Fest und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
Hallo !
Also Steuererklärung kann jeder der in Deutschland Steuern zahlt machen .
Kindergeld kann man beantragen wenn man in Deutschland lebt ,aber sicher nicht für ein Kind das bei der Mutter die keine Deutsche ist und auch nicht hier lebt ,das funktioniert erst wenn Sie gemeinsam Ihren Wohnsitz in Deutschland haben ,was aber auch ohne eine Ehe schlecht gehen wird .
Vielleicht ändern sich die Gesetze ,aber sicher nicht in dieser Hinsicht ,sonst könnte ja jede Frau im Ausland , die von einem Deutschen ein Kind bekommt Kindergeld fordern .
Hallo, soviel ich weiss erhalten
Deutsche nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Bei der Steuer kann ich Ihnen leider nicht helfen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.
MfG S.Kirscht
Hi
Also lt. meines Wissens steht bei unverhairateten Paaren das Kindergeld der Mutter zu und Sie können das für sich in Deutschland nicht beantragen.
Wo kommt denn da der Staat hin, wenn man im Ausland laufend Kinder zeugt und in Deutschland dafür Geld bekommen möchte. Ist nicht böse gemeint. Gibt es in der Mongolei kein Kindergeld?
Da müsste sich die Mutter mal informieren?
Wünsche trotz allem alles Gute und einen guten Rutsch!
MFG
Hallo, ich kann leider erst jetzt antworten, da ich verreist war.
Also, solange Ihr Kind nicht in Deutschland ist, besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld. Erst dann könnten Sie als leiblicher Vater in Deutschland mit dem ÜBERWIEGENDEN Aufenthalt in Deutschland, Kindergeld beanspruchen. Aber es ist eben zu beachten, dass der überwiegende Aufenthalt in Deutschland sein muss. Es reicht NICHT aus, nur in Deutschland gemeldet zu sein. Dies würde zu langfristigen Überzahlungen und auch Bußgeldern führen…
Gruß
juliatimlea
Kann ihnen leider nicht weiterhelfen.