Liebe/-r Experte/-in,mein Sohn ist in Ausbildung 3.Lehrjahr fast 21.Jahre (März). Erbekommt Brutto 806,-Euro Netto 642,-Euro monatlich. Seit Sept.2009 vorher Bundeswehr. Nun hat er 200,- Euro Weihnachtsgeld bekommen!Bekomme ich noch Kindergeld, oder ist sein Gehalt zu Hoch. Wie rechnet man sowas aus?? Danke für ihre Mühe und Anwort sich die Zeit zu nehmen! L.G.angelika
Hallo,
mit den vorhandenen Daten kann ich die Frage nicht beantworten. Es ist immer das Bruttogehalt anzusetzen. Somit wären 3.424,00 € zu berücksichtigen. Der anteilige Grenzbetrag beträgt 2.560,00 € ( 4/12 von 7.680,00 €)
Als sonstiger Bezug wäre noch das Entlassungsgeld von der Bundeswehr zu berücksichtigen. Vom Entlassungsgeld wäre noch die Pauschale in Höhe von 180,00 € abzuziehen, ggf. ist die Kostenpauschale anteilig zu berücksichtigen. Im Übrigen liegt dem Bundesfinanzhof bezüglich der Zurechnung des Entlassungsgeldes eine Revision vor, die ggf. zu einer Änderung der Zurechnung führen könnte. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.
Vielleicht helfen Ihnen folgende Vordrucke weiter:
Besuchen Sie die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern
klicke Kindergeld (Fachaufsicht) an
klicke Familienkassen an
klicke Dienstanweisung an
klicke Dienstanweisung (DA-FamEStG 2009) an oder lade die Dienstanweisung herunter
suche nach dem Begriff Werbungskosten
DA 63.4.2.2 Werbungskosten
gehe ein Fenster zurück
klicke Formulare an
lade das Formular Erklärung Einkünften / Bezügen (2008) - KG 7a herunter
lade das Formular Berechnung der Einkünften (2007) - KG 7b herunter
lade das Formular Erklärung zu den Werbungskosten (2008) - KG 7c herunter
Grenzbetrag bis zum 31.12.2009 = 7.680 €
Grenzbetrag ab 01.01.2010 = 8004 €
Beispiel für 2009
Kind verdiente im Jahre 2009 = 10.679,00 €
Werbungskosten = 1.200 €
Sozialversicherungsbeiträge = 1.800 €
Einkünfte = 10.679,00
abzüglich
Werbungksoten 1.200,00
Sozialvsicherungsbeiträge 1.800,00
__________________________________
Bemessungsgrundlage für den
Jahresgrenzbetrag = 7.679,00
Der Jahresgrenzbetrag von 7.680,00 € wurde nicht überschritten.
Beispiel für 2010
Kind verdient im Jahre 2010 = 11.003,00 €
Werbungskosten = 1.200 €
Sozialversicherungsbeiträge = 1.800 €
Einkünfte = 11.003,00 €
abzüglich
Werbungksoten 1.200,00
Sozialvsicherungsbeiträge 1.800,00
__________________________________
Bemessungsgrundlage für den
Jahresgrenzbetrag = 8.003,00 €
Der Jahresgrenzbetrag von 8.004,00 € wurde nicht überschritten.
Achtung: Die Fahrten zur Berufsschule werden als Reisekosten berücksichtigt (siehe Dienstanweisung).
Also die Hin- und Rückfahrt zur Berufsschule werden mit 0,30 € berücksichtigt.
Falls die Ausbildung im Kalenderjahr beendet wird oder begonnen wurde, ist der Grenzbetrag anteilig zu berechnen.
Man sollte im Dezember den Jahresarbeitslohn, die Werbungskosten und die Sozialversicherungsbeträge ausrechnen (ggf. anteilig berechnen).
Beispiel:
Die Ausrechnung im Dezember 2010 ergibt folgendes Ergebnis:
Einkünfte = 11.404,00 €
abzüglich
Werbungksoten 1.200,00
Sozialvsicherungsbeiträge 1.800,00
__________________________________
Bemessungsgrundlage für den
Jahresgrenzbetrag = 8.404,00 €
Der Jahresgrenzbetrag von 8.004,00 € ist überschritten.
Falls diese Feststellung im Jahre 2011 getroffen wird, muss das gesamte Kindergeld zurückgezahlt werden.
Im Dezember 2010 kann man durch den Kauf von Fachbüchern für die Ausbildung den Sachverhalt noch positiv beeinflussen.
Einkünfte = 11.404,00 €
abzüglich
Werbungksoten 1.200,00
zusätzliche Werbungskosten im Dezember
Kauf von 4 Fachbüchern = 401,00 €
Sozialvsicherungsbeiträge 1.800,00
__________________________________
Bemessungsgrundlage für den
Jahresgrenzbetrag = 8.003,00 €
Der Jahresgrenzbetrag von 8.004,00 € wurde nicht überschritten.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich Fachliteratur für ca. 450,00 € kaufen.
Somit verbleibt mir folgendes Kindergeld
Kindergeld für 2010 = 2.208,00 €
abzüglich Fachbücher = 450,00 €
_________________________________
Verbleibendes Kindergeld = 1.758,00 €
Aufgrund der Ausgaben für Fachliteratur im Dezember 2010 bleibt das Kindergeld in Höhe von 1.758,00 € erhalten.
Noch einige Hinweis:
Wenn ihr Kind an den Berufsschultagen mehr als 8 Stunden von Zuhause abwesend ist, kann Tagegeld in Anspruch genommen werden. Die Zeit wird wie folgt berechnet:
Beginn der Abwesenheit ist die Uhrzeit ab der Haustüre und Ende der Abwesendheit ist die Uhrzeit wieder an der Haustüre.
Weitere Werbungskosten
Schulbücher für die Berufsschule
Heft und Papier
Patronen zum Drucken usw.
Die Kosten werden nur aufgrund der Vorlage von Rechnungen und Quittungen berücksichtigt.
Grundsätzlich sind die Ausgaben für einen Computer mit 50 % zu berücksichtigen. Wenn die Anschaffungskosten des Computer 400,00 € plus MwSt übersteigen, müssen die Kosten auf 3 Jahre verteilt werden. Der Drucker gehört zum Computer.
Beispiel:
Computer 400,00 €
Drucker 92,00 €
_________________
Summe 492,00 €
Die Kosten müssen auf 3 Jahre verteilt werden. Es können grundsätzlich 50 % von 164,00 € = 82,00 jährlich berücksichtigt werden.
Achtung: die Kosten müssen noch gezwölftelt werden. Wenn der Computer im Dezember angeschafft wird, kann man 1/12 von 82,00 € berücksichtigen.
Beispiel 1:
Computer 400,00
Multifunktionsgeät = 200,00 €
Da das Multifunkionsgerät ohne Computer benutzt werden kann, bildet es keine Einheit mit dem PC.
Somit können 50 % von 600,00 € = 300,00 berücksichtigt werden. Manche Familienkassen sehen Computer und Multifunktionsgerät als Einheit an. Somit kann es zu Problemen kommen. Die 300,00 € werden nicht gezwölftelt.
Im Falle der Ausbildung zum Fachinformatiker können die Ausgaben für einen Computer zu 100 % berücksichtigt werden. Um Probleme zu vermeiden, würde ich als Fachinformatiker mindetens 2 Computer besitzen. Somit benutze ich einen für die Berufsausbildung und einen für private Zwecke.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
MfG
whuli2006
hi,
auf der Seite des Arbeitsamtes, Familienkasse.de sind die Mindestverdienste angegeben, auch WH-Geld wird angerechnet.
Lg
hi,
auf der Seite des Arbeitsamtes, Familienkasse.de sind die Mindestverdienste angegeben, auch WH-Geld wird angerechnet.
Lg.