Kindergeld

Liebe/-r Experte/-in,

mein Ehemann arbeitet in der Türkei als Arzt, er ist auch
türkischer Staatsbürger.
Ich bin deutsche Staatsbürgerin
Mein Sohn besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft.
Momentan leben mein Sohn und ich in Deutschland,
wir möchten aber, dass er die Grundschule in der Türkei
besucht, d. h. Verzug in die Türkei.
Besteht die Möglichkeit, dass das Kindergeld trotz
Auslandsaufenthalt genehmigt wird.
Viele Dank und Viele Grüsse

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand nein.
Man muss seinen überwiegenden Aufenthalt auch in Deutschland haben.
Gruß
juliatimlea

hallo und guten morgen,
ich bin kein experte, ist ein fehler seitens des mediums.
Trotzdem bin ich der meinung, wenn man nicht in deutschland lebt, hat man auch keinen anspruch auf sozialleistungen des deutschen staates, sprich kindergeld.
Gruss
Roswitha

Hierbei kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Dennoch wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

MFG

Hi
Ja der Bezug auf Kindergeld im Ausland besteht, gibts nen speziellen Antrag, kann man im Netz runterladen.
lg

Hier bin ich leider überfragt, sorry