Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter begann ihre Lehre im Jahr 2008 in München. 350 Km von ihrem Wohnort entfernt. Sie verdiente dort geringfügig mehr als die erlaubten 7680 Euro im Jahr. Jetzt hat sie ausgelernt und das Arbeitsamt will von mir über 4000 Euro Kindergeld zurückhaben.
Die 500 Euro Miete die meine Tochter in München bezahlt hat gelten nicht als Werbungskosten da sie ja zuhause auch keine eigene Wohnung hat, teilte mir das Arbeitsamzt mit. Aber wo hätte Sie den schlafen sollen?
Und bei welchem Gericht muss ich Klage gegen diesen Bescheid einreichen und woher bekomme ich die Anwaltskosten, da ich Geringverdiener bin? Kann mir jemand diese Fragen beantworten?
Vielen Dank