Kindergeld

Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter begann ihre Lehre im Jahr 2008 in München. 350 Km von ihrem Wohnort entfernt. Sie verdiente dort geringfügig mehr als die erlaubten 7680 Euro im Jahr. Jetzt hat sie ausgelernt und das Arbeitsamt will von mir über 4000 Euro Kindergeld zurückhaben.
Die 500 Euro Miete die meine Tochter in München bezahlt hat gelten nicht als Werbungskosten da sie ja zuhause auch keine eigene Wohnung hat, teilte mir das Arbeitsamzt mit. Aber wo hätte Sie den schlafen sollen?
Und bei welchem Gericht muss ich Klage gegen diesen Bescheid einreichen und woher bekomme ich die Anwaltskosten, da ich Geringverdiener bin? Kann mir jemand diese Fragen beantworten?

Vielen Dank

Hallo,
also erstmal ganz langsam…
Hat Ihre Tochter denn bei Ihnen noch ein Zimmer?
Ist sie ausbildungsbedingt in München? Dann dürfte es eigentlich kein Problem sein, die Miete als Werbungskosten geltend zu machen. Zumindest Heimfahrten ect…Wurde ein Steuerausgleich gemacht? Wurden die dort anerkannt?

Also auf jeden Fall erstmal Einspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegen, dass ist das Wichtigste! Dann prüft die Rechtsstelle der Familienkasse erstmal…
Ich denke, dann müsste sich das schon von alleine erledigen.
Was Anwaltskosten etc. angeht, weiss ich leider nicht genau Bescheid.
Also Verfahren vor dem Sozialgericht sind ja wohl Kostenfrei so weit ich weiss… aber ob das zum Sozialgericht gehört, weiss ich leider auch nicht.
Kindergeld ist eine Leistung nach dem Einkommenssteuergesetz, also dem Finanzamt ähnlich…
Tut mir leid, mehr weiss ich dazu nicht.

Gruß
juliatimlea

Hallo,
Erstmal vielen herzlichen Dank für die Antwort,
denn nicht viele machen Sich die Arbeit, auf
Fragen zu antworten.
Ich habe die Kindergeldstelle angerufen und nach
der Miete gefragt. Man teilte mir mit Miete ist
nur absetzbar wenn sie zuhause schon eine Wohnung
besitzt. Ein Zimmer bei den Eltern reicht nicht !!!
Ein Gesetz für Reiche also. Wer als Lehrling zu
Hause schon eine eigene Wohnung besitzt bekommt
Stütze (Kindergeld)vom Staat.Wer Nichts besitzt soll
gefälligst zurückzahlen. Als nochmals vielen Dank
für die Antwort

Hi nochmal,
also das kann irgendwie nicht sein. Also sofort Einspruch einlegen!
Meines Wissens und eigentlich müsste ich es wissen, ist es so, dass wenn du ausbildungsbedingt woanders in Ausbildung bist und eben nicht mehr pendeln kannst, wird die Miete angesetzt. Wie soll es auch anders gehen.
Man kann ja schließlich schlecht tägliche Pendelkosten von einigen Hundertkilometern angeben…
Versuch es weiter!
Gruß
juliatimlea

Hallo
Da ich zufällig auch ,sowas durch habe kann ich nur sagen das Du da sicher zahlen musst ,da Deiner Tochter eigentlich nur anteilmäßig Kindergeld zugestanden hätte .
Mein Sohn lernte in Wiesbaden ca 540Km von zu Hause weg ,er bekam nur knapp unter den Satz ,ergo bekam er auch nur anteilmäßig Kindergeld und eine Jahreskarte für die Bahn erstattet um mal nach Hause zu kommen .
Für alles andere musste ich selber aufkommen ,allerdings hat mein Sohn nur ein WG -Zimmer bekommen für monatlich 260€ mehr war halt nicht drin !
kannst ja versuchen nicht alles zurückzahlen zu müssen ,aber rein rechtlich glaub ich da an wenig erfolg .
MfG