Liebe/-r Experte/-in,
Berechnung Kindergeld
Ich habe ein Problem mit der Kindergeldkasse wo mein Antrag seit Monaten unbearbeitet ist weil der Nachweis über evtl. Weihnachtsgeld 12/2010 der Tochter fehlt.
Meine Tochter hat von 1-7/2010 eine Ausbildung gemacht für die sie ein sozialversiche-rungspflichtiges Einkommen von Brutto 8.838,83 € erzielt hat. In den Monaten 8-9/10 hat sie kein Einkommen und in den Monaten 10-12/10 folgt eine weitere Ausbildung mit sozi-alversicherungspflichtigen Einkommen von 2.421,00 €, also insgesamt 11.259,83 €.
An nachweisbaren Werbungskosten hat sie alleine an Fahrtkosten 2.177,40 € sowie weite-re 630,00 € die vom Finanzamt problemlos anerkannt werden und bei der Familienkasse jedoch zu belegen wären. Weitere 1.000 € Werbungskosten werden vermutlich noch ent-stehen.
Jetzt hat meine Tochter noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Monate 8 und 9/2010 in Höhe von maximal 1200,00 € netto insgesamt.
Nach meinem Internetselbststudium werden vom Bruttoeinkommen 20 % für Sozialabga-ben abgezogen.
Das würde bedeuten 11.259,82 € minus 2.251,97 € Sozialpauschale sowie minus sicherer Werbungskosten 2.177,40 € gleich 6.830,45 €. Wenn diese Berechnung so stimmt dürfte meine Tochter ja noch die Differenz bis zu 8.004,00 € an Arbeitslosengeld bekommen.
Leider ist man bei der Familienkasse nicht in der Lage hierzu etwas zu sagen.
Anrufe erfolgen durch Weiterleitung an die Hotline, wo man sagt es wird an die Sachbear-beitung weitergeleitet. Persönliche Besuche waren auch zwecklos da vom Sachbearbeiter
bis zum Abteilungsleiter permanent niemand zu sprechen ist.
Da wir vorrangig lieber Kindergeld statt das Arbeitslosengeld beziehen würden, auf der anderen Seite dieses jedoch auch nicht „verschenken“ wollen wären meine Fragen:
- Stimmt mein Berechnungsschema
- Wissen Sie an wen man sich in so einem dringenden Fall wenden könnte?
Landes- oder Bundesbehörde?. Ich komme aus NRW.