Kindergeld

Liebe/-r Experte/-in,
Berechnung Kindergeld

Ich habe ein Problem mit der Kindergeldkasse wo mein Antrag seit Monaten unbearbeitet ist weil der Nachweis über evtl. Weihnachtsgeld 12/2010 der Tochter fehlt.

Meine Tochter hat von 1-7/2010 eine Ausbildung gemacht für die sie ein sozialversiche-rungspflichtiges Einkommen von Brutto 8.838,83 € erzielt hat. In den Monaten 8-9/10 hat sie kein Einkommen und in den Monaten 10-12/10 folgt eine weitere Ausbildung mit sozi-alversicherungspflichtigen Einkommen von 2.421,00 €, also insgesamt 11.259,83 €.
An nachweisbaren Werbungskosten hat sie alleine an Fahrtkosten 2.177,40 € sowie weite-re 630,00 € die vom Finanzamt problemlos anerkannt werden und bei der Familienkasse jedoch zu belegen wären. Weitere 1.000 € Werbungskosten werden vermutlich noch ent-stehen.

Jetzt hat meine Tochter noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Monate 8 und 9/2010 in Höhe von maximal 1200,00 € netto insgesamt.

Nach meinem Internetselbststudium werden vom Bruttoeinkommen 20 % für Sozialabga-ben abgezogen.
Das würde bedeuten 11.259,82 € minus 2.251,97 € Sozialpauschale sowie minus sicherer Werbungskosten 2.177,40 € gleich 6.830,45 €. Wenn diese Berechnung so stimmt dürfte meine Tochter ja noch die Differenz bis zu 8.004,00 € an Arbeitslosengeld bekommen.

Leider ist man bei der Familienkasse nicht in der Lage hierzu etwas zu sagen.
Anrufe erfolgen durch Weiterleitung an die Hotline, wo man sagt es wird an die Sachbear-beitung weitergeleitet. Persönliche Besuche waren auch zwecklos da vom Sachbearbeiter
bis zum Abteilungsleiter permanent niemand zu sprechen ist.

Da wir vorrangig lieber Kindergeld statt das Arbeitslosengeld beziehen würden, auf der anderen Seite dieses jedoch auch nicht „verschenken“ wollen wären meine Fragen:

  1. Stimmt mein Berechnungsschema
  2. Wissen Sie an wen man sich in so einem dringenden Fall wenden könnte?
    Landes- oder Bundesbehörde?. Ich komme aus NRW.

Hallo,
soo, da muss ich ja erstmal langsam sortieren.))

Haben Sie denn schon für die Monate Jan.-Juli 2010 Kindergeld erhalten?
Ich kann von hier natürlich nicht sagen, woran es denn nun liegt, dass in Ihrer zuständigen FAmilienkasse zur Zeit nicht darüber entschieden werden kann. Ich vermute jetzt einfach mal, dass dort wohl ein sehr grosses Arbeitspensum herrscht und es daher einfach etwas dauert.
Denn an sich spricht nichts dagegen, denn die Kindergeldzahlungen für das laufende Jahr 2010 erfolgen ja unter Vorbehalt. Anfang 2011 muss eh alles überprüft werden und wenn die gesamten Einkünfte dann leider doch über der Grenze von 8004 € liegen, gibt es eine Rückforderung.
Die Frage nach evtl. Weihnachtsgeld wird entweder bei Ihnen angefordert, d.h. eine Bescheinigung der zukünftigen Firma wäre am sichersten. Teilweise fragt die Familienkasse auch telefonisch im zukünftigen Betrieb nach.
Vielleicht besteht die Familienkasse auf diesen Nachweis, da die Einkünfte Ihrer Tochter ja relativ hoch sind und sie nur mit der Werbungskostenpauschale sicherlich über der Grenze wäre.

Als nächstes haben Sie die Berechnung schon relativ gut verstanden. Vom Bruttoarbeitsentgelt werden 20 % oder eben die tatsächlich abgeführten Beträge abgezogen. Das Arbeitslosengeld kommt noch so dazu.
Bzgl. der erhöhten Werbungskosten müssen Sie die dazu bestimmte Erklärung der Familienkasse für das gesamte Jahr 2010 ausfüllen. Zu berücksichtigen sind natürlich die täglichen Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule. Sofern sie mit Öffentlichen Verkehrsmittel erfolgen, müssen die Fahrscheine vorgelegt werden.
Andere Sachen wie Arbeitsmittel, Sachbücher, Gewerkschaftbeiträge, ggf. ein benötigter Laptop müssen ebenfalls durch die Quittungen nachgewiesen werden. Nur dann werden sie anerkannt.

Damit die Sache jetzt vielleicht in Ihrem Interesse ganz zügig bearbeitet wird, bleibt im Grunde nur der Weg über eine Beschwerde. Dieses können Sie natürlich persönlich in der Familienkasse tun. Eben eine Beschwerde, warum es so lange dauert, obwohl Ihrer Meinung nach alles an NAchweisen vorliegt. Sie werden dann von der/dem Mitarbeiter der Antragsannahme an den nächsten Vorgesetzen weitergeleitet. Wenn der Ihnen nicht weiterhelfen kann, leitet der/die Sie dann ebenfalls an den wiederrum Vorgesetzten weiter und dann so weiter.
Ich denke aber, eine Beschwerde direkt an den Abteilungsleiter der Familienkasse gerichtet, ist der effektivste Weg. Dieser wird dann den Vorgang entsprechend weitergeben und Ihnen in der Regel auch direkt noch antworten.

Vielleicht ist Ihr Antrag ja auch schon bearbeitet und Sie bekommen in Kürze einen Bescheid.

Zu der Hotline möchte ich noch kurz was sagen. Es sind wirklich nur Service-Center die extern sind. Sie haben keinen Zugriff auf die Akten und den bereits vorliegenden Nachweisen etc. Sie haben nur den Zugriff auf die Daten im PC, auf Zahlungen und zur Teil auf den Schriftverkehr. Daher können die Mitarbeiter der Service-Center in nicht klaren Fällen nur Vermerke aufnehmen und an die Familienkassen weiterleiten. Sofern Sie dort um Rückruf bitten, erfolgen diese Rückrufe aber in der Regel innerhalb einer Woche.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und eine schnelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen
juliatimlea

Hallo, tut mir leid aber da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Grüße Jobhunter

Liebe/-r Experte/-in,
Berechnung Kindergeld

Ich habe ein Problem mit der Kindergeldkasse wo mein Antrag
seit Monaten unbearbeitet ist weil der Nachweis über evtl.
Weihnachtsgeld 12/2010 der Tochter fehlt.

Meine Tochter hat von 1-7/2010 eine Ausbildung gemacht für die
sie ein sozialversiche-rungspflichtiges Einkommen von Brutto
8.838,83 € erzielt hat. In den Monaten 8-9/10 hat sie kein
Einkommen und in den Monaten 10-12/10 folgt eine weitere
Ausbildung mit sozi-alversicherungspflichtigen Einkommen von
2.421,00 €, also insgesamt 11.259,83 €.
An nachweisbaren Werbungskosten hat sie alleine an Fahrtkosten
2.177,40 € sowie weite-re 630,00 € die vom Finanzamt
problemlos anerkannt werden und bei der Familienkasse jedoch
zu belegen wären. Weitere 1.000 € Werbungskosten werden
vermutlich noch ent-stehen.

Jetzt hat meine Tochter noch einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld für die Monate 8 und 9/2010 in Höhe von
maximal 1200,00 € netto insgesamt.

Nach meinem Internetselbststudium werden vom Bruttoeinkommen
20 % für Sozialabga-ben abgezogen.
Das würde bedeuten 11.259,82 € minus 2.251,97 €
Sozialpauschale sowie minus sicherer Werbungskosten 2.177,40 €
gleich 6.830,45 €. Wenn diese Berechnung so stimmt dürfte
meine Tochter ja noch die Differenz bis zu 8.004,00 € an
Arbeitslosengeld bekommen.

Leider ist man bei der Familienkasse nicht in der Lage hierzu
etwas zu sagen.
Anrufe erfolgen durch Weiterleitung an die Hotline, wo man
sagt es wird an die Sachbear-beitung weitergeleitet.
Persönliche Besuche waren auch zwecklos da vom Sachbearbeiter
bis zum Abteilungsleiter permanent niemand zu sprechen ist.

Da wir vorrangig lieber Kindergeld statt das Arbeitslosengeld
beziehen würden, auf der anderen Seite dieses jedoch auch
nicht „verschenken“ wollen wären meine Fragen:

  1. Stimmt mein Berechnungsschema
  2. Wissen Sie an wen man sich in so einem dringenden Fall
    wenden könnte?
    Landes- oder Bundesbehörde?. Ich komme aus NRW.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe auch zwischenzeitlich eine Beschwerde an die Dienstaufsicht der Bundesagentur per email geschrieben. Und siehe da,plötzlich nach 8 Monaten
Untätigkleit geht auch innerhalb weniger Stunden eine Auskunft und Bearbeitung durch die Abteilungsleitung. Man will mir zwar nun einreden ich solle bis januar warten und alles abschließend berechnen lassen und den Vorgang zurück ziehen. Ich werde dies jedoch nicht tun und die Bearbeitung verlangen.
Mal schaun wie es ausgeht.
MFG

Hahlallo,
ja sicher, dann wird es auch bearbeitet und vorauss. bewilligt.
Es ist deine Entscheidung, jetzt bewilligen mit dem Risiko, dass das gesamte Kindergeld evtl. für 2010 dann zurückgefordert wird. Das meint die Familienkasse damit. Evtl. wäre ja eine nachträgliche Beantragung ANfang 2011 mit einer Nachzahlung für 2010 besser. Kann ich auch nur empfehlen…
Ihr könntet dann evtl. auch mit dem Steuerbescheid 2010 beantragen, wegen der Werbungskosten.
Alles Gute
juliatimlea

Also bei dem Einkommen ist es schon wichtig die voraussichtliche HÖhe des Weihnachtsgeldes zu wissen.
Denn nach Ablauf des Kalenderjahres wird eine Prüfung durchgeführt ob der Grenzbetrag auch tatsächlich nicht überschritten wurde.

Die sozialversicherungen dürfen Sie nicht pauschal abziehen sondern die Sozialbeiträge die tatsächlich gezahlt wurden.

Von dem Arbeitslosengeld was zu Bezügen zählt, kann ebenfalls nochmal eine Pauschlae abgezogen werden.

Würde bei der Familienkasse (schriftlich) nach dem aktuellen Stand fragen.
Dann müssen die Ihnen sagen wie weit die Bearbeitung ist oder ihnen eine Zwischennachricht übersenden.

Sie können das Kindergeld aber auf jeden Fall auch nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt bekommen wenn die tatsächlichen Beträge feststehen.
Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

MFG

Keine Ahnung !

Danke für die Antwort.
MfG Ulf