Hallo shine4739 !
erstmal, sorry, dass ich mich jetzt erst melde - bin berufstätig…
Leider kann ich Dir nur die Auskunft geben, dass die Erziehungsberechtigten ( also Vater oder auch Mutter ) das Kindergeld beantragen können - ist Gesetz … je nachdem, in wessen Haushalt du lebst. Der jeweilige Erziehungsberechtigte kann das Kindergeld selbstverständlich auf Dein Konto fließen lassen - das habe ich auch so für meine Tochter geregelt. Das ist aber eine Frage der internen Absprache zwischen Euch.
Lebst Du allerdings in einer eigenen Wohnung, geh bitte in die Agentur für Arbeit ( das solltest Du sowieso bei Deiner Problematik tun ) , denn die Kindergeldkasse ist der Agentur untergeordnet - sie müßen Dir dort weiterhelfen…
Möglicherweise holst Du Dir vorher rat in einer sozialen Institution ( in Celle nennt sie sich SIC ), damit Du in der Agentur für Arbeit gleich anklingen lassen kannst, wie der Hase läuft.
Recht viel Glück und Erfolg wünscht Dir Andrea