Kindergeld

Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn wird von zu Hause ausziehen in ein Haus einziehen, welches wir gekauft haben. Er verdient zur Zeit sehr wenig, jobbt.
Bis Ende letzten Jahres war er in einer Therapie, Mitte des Jahres will er eine Ausbildung/Schule beginnen. Kann er/ich nach dem Umzug in die eigene Wohnung Kindergeld beziehen ? Danke für die Hilfe.

Der Wohnort sollte zumidnest den Anspruch nicht verändern.
Zu dem Rest kann ich leider nichts sagen, weil dazu einiges an Informationen fehlt.

Ohne Altersangaben kann das hier nicht beantwortet werden. Alle Anspruchsvoraussetzungen sind unter dem folgenden Link erklärt:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Cont…

Sorry, da weiss ich leider nicht.

Das kommt erst einmal darauf an, wie alt er ist. Kindergeld wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind sich in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung befindet.
Alles, was sie wissen müssen, können Sie auf dieser Seite nachlesen (da es auch Ausnahmen gibt): http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm
Falls Sie dennoch Fragen haben können Sie sich gern an mich wenden.

LG, Lars Horst

www.lars-horst.de
www.behindertenforum-freier-gedanken.com

Hallo, leider kenne ich mich da nicht aus. Am besten mal bei der Kindergeldstelle nachfragen.

Gruß Spurti

hallo Joachim,

das ist eine sehr komplezieirte Frage.
Ob dein Sohn weiterhin Kindergeld bekommt hängt von sehr vielen dingen bei euch ab.

  1. ob er noch unter 25 Jahre ist
  2. wann er mit der Ausbildung anfängt und wann er aufhört,
  3. und dann was es für eine Therapie war und ob er es auch schafft einen Haushalt zu führen, wenn er so wenig verdient.
    Diese Fragen kannst du leider nur gemeinsam klären mit ihm. Wenn er unter 25 Jahre ist wird erstmal geklärt warum er von euch auszieht. dann hängt es auch ab ob ihr ihn im Haus unterstützen könnt, denn ich glaube nicht, wenn ihr ihm ein eigenes Haus gekauft habt, das er da Unterstützung von irgendwelchen Behörden zu erwarten hat. ich kenn dies aus eigener Erfahrung meine Tochter ist auch unter 25 gewesen und ausgezogen, da haben sie erstmal bei uns nachgefragt ob wir sie unterstützen können bei einem eigenem Wohnraum. Da wir es nicht konnten; Mußte die Behörde zahlen.
    da sie schon ausgelernt hatte hat sie kein Kindergeld mehr erhalten. Ich würde einfach mal bei der Kindergeldstelle persönlich vorsprechen und fragen.
    Denn fragen kostet nichts.
    wie das bei euch sein wird kann ich euch nicht schreiben.
    ich hoffe, ich habe der Antwort ein wenig helfen können.
    Mit freundlichem Gruß
    Qualle2008 (Carola)

Hallo,

leider haben Sie nicht geschrieben wie alt Ihr Sohn ist. Grundsätzlich gilt bis zum 23. Lebensjahr eines Kindes, dass ein Elternteil (Kindergeldberechtigter) bis zur wirtschaftlichen Sebständigkeit unabhängig vom Wohnort des Kindes Anspruch auf Kindergeld hat wenn sich das Kind in Ausbildung bzw. den Nachweis erbringt, dass es Ausbildungsplatz suchend ist. Dazu lassen Sie sich bzw. Ihr Sohn von der Arbeitsagentur eine Bescheinigung über die Ausbildungssuche geben und legen dieses der Kindergeldkasse vor. Ist ein Kind dauerhaft behindert und kann dadurch keine wirtschaftliche Selbständigkeit erreichen gilt diese Altersbeschränkung nicht.
Sollten Sie noch Fragen haben, schreiben Sie mir einfach.

Hallo,
Kindergeldanspruch besteht bis zur Beendigung einer Ausbildung, es sei denn es wird zuviel Lehrgeld verdient. Aber das wird bei der Antragsstellung sowieso geprüft. Ich würd an Ihrer Stelle einfach einen Antrag stellen.
Grüsse und ein schönes WE
irina

Guten Tag,

tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus!

MfG Friedrich

Hallo Joachim,
tut mir leid, aber über Kindergeld bin ich nicht so genau informiert und möchte Dir nichts Falsches sagen. Hoffentlich hast Du bereits eine positive Antwort von jemand anderem erhalten. Wünsche Dir viel Erfolg.
Puddelchen

vielen Dank für die Hilfe.

Der Wohnort sollte zumidnest den Anspruch nicht verändern.
Zu dem Rest kann ich leider nichts sagen, weil dazu einiges an
Informationen fehlt.

vielen Dank für die Hilfe.

vielen Dank für die Hilfe.

Gruss Joachim

vielen Dank für die Hilfe.

Gruss Joachim.

vielen Dank für die Hilfe.

Gruss Joachim…