Hallo User,
ab 2012 soll es ja keine Einkommensgrenze für Kindergeld geben. Bedingung ist nur dass ich ab 18 Jahren nicht mehr als 20Std. arbeiten gehe. Und keine Ausbildung bzw Erststudium habe.
Wie ist dass nun in diesem Fall:
Ich habe eine Ausbildung abgeschlossen, bin anschließend nahtlos in ein 32Std.Teilzeitmodell bei meinem neuen Arbeitgeber übergegangen und habe gleichzeitig mein Erststudium aufgenommen was spezifisch auf meinen Ausbildungsberuf, quasi als fort führende Ausbildung, aufbaut.
Für dieses Studium muss ich monatlich ordentlich Geld bezahlen.
Leider finde ich keine Fassung des Kindergeldes 2012, die mir erklärt ob ich in diesem Fall anspruch auf Kindergeld habe.
Hat hier jemand eine Idee oder Wissen darüber???