Kindergeld 2012 Arbeit+Studium

Hallo User,
ab 2012 soll es ja keine Einkommensgrenze für Kindergeld geben. Bedingung ist nur dass ich ab 18 Jahren nicht mehr als 20Std. arbeiten gehe. Und keine Ausbildung bzw Erststudium habe.

Wie ist dass nun in diesem Fall:
Ich habe eine Ausbildung abgeschlossen, bin anschließend nahtlos in ein 32Std.Teilzeitmodell bei meinem neuen Arbeitgeber übergegangen und habe gleichzeitig mein Erststudium aufgenommen was spezifisch auf meinen Ausbildungsberuf, quasi als fort führende Ausbildung, aufbaut.

Für dieses Studium muss ich monatlich ordentlich Geld bezahlen.
Leider finde ich keine Fassung des Kindergeldes 2012, die mir erklärt ob ich in diesem Fall anspruch auf Kindergeld habe.

Hat hier jemand eine Idee oder Wissen darüber???

hi

also da du theoretisch deine Erstausbildung bereits abgeschlosen hast, gilt die Aufnahme des Erststudiums als Zweitausbildung. D.h. du hättest nur Anspruch auf Kindergeld wenn du maximal 20 Stunden die Woche arbeitest.
Willst du aber bei 32 Stunden bleiben, fiele der Anspruch aus. Es sei denn dei Chef inst kulant und ihr fändet eine andere Lösung.

LG

Danke für deine Antwort.

Es ist nun aber so, dass diese Ausbildung zwingend Vorraussetzung für das Studium ist, ohne diese wird man zum Studium erst gar nicht zu gelassen. Das Studium baut ja quasi auf der Ausbildung auf, ist somit eine Fortführung der Ausbildung.

Wie steht es nun zu diesem Fall? Wo/Wie ist dass nun geregelt bei der Familienkasse?

LG Marc

Moin…

Also das Ding ist, das bei der Familienkasse es so geregelt ist das wenn die erste Berufsausbildung angeschlossen ist. Somit hast du aus sicht der Familienkasse keinen Anspruch mehr darauf, nur wenn du bis zu 20 h Stunden arbeiten würdest käme noch die 2. Regelung in Kraft… Sodass du dann eine nicht schädliche Erwerbstätigkeit ausüben würdest… leider gilt für die kasse das argument fortführende ausbildung nicht… aber um auf Nummer sicher zu gehen probiers mal bei der Service - Nummer für Auskünfte: 01801 546 337 (Festnetzpreis 3,9 ct / min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct / min.)