Ab 2012 fällt ja beim Kindergeld die Einkommensgrenze bei Erstausbildung-/studium weg.
Wenn jetzt ein Student wegen dieser Begrenzung bisher keien KG-Anspruch mehr hatte, sein Studium aber noch nicht beendet hat, kann er 2012 wieder KG bekommen?
Muss das dann entsprechend beantragt werden?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.