Also:
Ich habe mit einer Frau (23) einen Sohn (1 1/2).
Ich war nie mit ihr zusammen geschweige denn mit ihr zusammen gewohnt! Ich zahle für den kleinen artig den unterhalt.
jetzt hat sie eine arbeit angenommen. das geld reicht nicht, also hat ihre mutter für sie kindergeld beantragt, da sie ja noch nicht 27 ist.
dies wurde abgelehnt, mit der begründung, dass ICH zuviel einkommen hätte (ich gehe vollzeit arbeiten, hab nix beim staat beantragt)!
jetzt soll ich das aufgleichen, was ihr durch das nichtzahlen des kindergelds ausbleibt.
???
ich könnte das ja verstehen, wenn wir verheiratet wären oder zusammen in einer lebensgemeinschaft gewohnt hätten. aber das ist und war NIE der fall.
Ist jemanden schon mal so etwas passiert?
Hallo,
also, ohne deinen Fall genau zu kennen, kann ich natürlich keine genauen Antworten geben.
Aber vorweg…, erstmal können die Eltern der Mutter deines Kindes lediglich bis zum 25. Lebensjahr KG erhalten, SOFERN Anspruch besteht.
Mir stellt sich jetzt eher die Frage, warum sie einen Anspruch auf KG ggf. hat, wenn sie arbeitet? Das kann nicht! Sie müßte schon in irgendeiner Ausbildung etc sein und ihre Einkünfte dürfen die Grenze nicht überschreiten.
Dann ist es aber tatsächlich so, dass die Mutter deines Kindes bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes ggf. einen Ansprch auf Unterhalt von dir für sich hat.
Wenn sowas gegeben ist, dann wird das KG stattsächlich aus diesem Grund abgelehnt…
Du kannst aber auch alles sehr gut auf der Homepage der Familienkasse nachlesen. Ggf. mal direkt zur persönlichen Auskunft gehen und dich informieren.
Gruß
juliatimlea
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Hallo, der Unterhaltsanspruch von Ihnen der Kindesmutter gegebüber ergibt sich aus dem § 1615l BGB - Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
Dort nach wird eine sogenannte Mangelfallberechnung gemacht.
Kommt raus, dass Sie ein zugeringes Einkommen haben müssen Sie keinen Unterhalt zahlen und die „Oma“ kann für ihr Kind - sprich die Kindesmutter - Kindergeldbeantragen.
Ist Ihr Einkommen allerdings hoch genug, sind Sie der Kindesmutter gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Sh. den oben angegeben §.
Sie können dies auch im Kindergeldmerkblatt 2009 unter Punkt 3.7 (§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt) nochmal nachlesen.
Tut mir leid Ihnen nichts anderes sagen zu können.
Haben Sie denn Ihre Einkünfte angegeben, damit die Familienkasse prüfen konnte ob Ihr Einkommen zu hoch ist?
Denn haben Sie das nicht gemacht und die Familienkasse konnte das erst garnicht prüfen wird das Kindergeld abgelehnt, WEIL kein Mangelfall nachgewiesen wurde.
Hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben!
Hallo
Also schon der Gedanke das die Mutter für Ihre Tochter Kindergeld beantragt ,obwohl sie Arbeit hat ist ohne jegliche Grundlage ,denn das steht nur Kindern ,Schülern ,in der Lehre oder Studierenden zu .
Oder manchmal noch Arbeitssuchenden .
Wenn Sie zuwenig verdient (da gibt es einen Verdienstsatz ) wenn sie darunter liegt kann sie bei der Arge Sozialzuschuss beantragen ,die stocken dann meist auf .Es sei denn sie lebt mit anderen zusammen und bilden eine Bedarfsgemeinschaft dann rechnen alle Einkommen dazu .
Soviel ich weiss kann man von Dir nur den Unterhalt für das Kind verlangen ,zumindest was über den Selbstbehalt geht ,aber das ist keine 100% Aussage !
Aber rein logisch ,sehe ich das so ,ok Behörden denken anders ;-( und das ist auch vom Bundesland abhängig ,warum auch immer .
Auf keinen Fall freiwillig zahlen !
MFG
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hallo und guten morgen,
also ich bin kein experte, aber das ist ja wohl eine frechheit von der kindergeldstelle.
Wenn die mutter deiner ex kindergeld beantragt hat und es abgelehnt wurde, ist das auch fakt.
Du hast damit absolut nichts zu tun meiner meinung nach. Sie bekommt doch auch für den gemeinsamen sohn kindergeld und das ist ok.
Ich würde dagegen einspruch erheben oder mich selber an die kindergeldstelle wenden, um das aufzuklären.
viel glück.
lg roswitha
Sorry, aber da kenne ich die Regelungen nicht.
Vielleicht kann ein anderer weiter helfen.
Viel erfolg!
Hallo,
Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr verstehe ich nicht. Kindergeld muß bis zum 25. Lebensjahr vom Staat gezahlt werden, wenn das Kind in Ausbildung, Studium, Schule, Praktikum, usw. ist. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Wenn es sich jedoch um den Anspruch von Unterhaltsleistungen handelt, habe ich keine Ahnung. Hilfe kannst Du unentgeltlikch bei der Rechtsstelle deines Amtsgerichts bekommen. Liebe Grüße von Candor
Hallo,
wenn die Frau für sich Kindergeld beantragt hat, kommt es darauf an ob SIE über 7800 Euro verdient im Jahr.
Wenn dies der Fall ist, steht ihr kein Kindergeld zu.
Ansonsten soll sie Widerspruch einlegen.
MFG S.Kirscht
Hi allerseits,
ich und sie waren also gestern auf der kindergeldstelle.
haben dort unseren fall nochmals vor einer bearbeiterin dargelegt.
als grund für die ablehnung wurde ja BGB § 1615l angegeben.
die mutter des kindes ist in ausbildung.
-> davon steht nichts in diesem paragraphen!
in den dinstanweisungen der kindergeldstelle (die bearbeiterin hat mir diese gezeigt) steht eindeutig drin, dass das kindergeld abgelehnt werden muss, wenn die mutter des kindes in ausbildung ist, muss der vater des kindes bis dieses 3 jahre alt ist, unterhalt an die mutter zahlen.
wohl gemerkt steht das in der dienstanweisung der kindergeldstelle aber NICHT im BGB $ 1615l.
wenn das dort so drin stehen würde, hätte ich nie so einen aufriss veranstaltet!
wir haben ca. 1h dort bei der besagten bearbeiterin gesessen. sie hat ca. ne halbe std. in ihren unterlagen gewühlt, bis sie die richtige stelle gefunden hat, wo es schwarz auf weiß steht.
wie kann es sein, dass die in ihren unterlagen mehr und detailierter beschrieben haben, als in unserem schönen BGB???!
Schöner mist, jetzt zahl ich für den kleinen (mach ich gerne) und für sie (!)
shit happens… 
Hi allerseits,
ich und sie waren also gestern auf der kindergeldstelle.
haben dort unseren fall nochmals vor einer bearbeiterin dargelegt.
als grund für die ablehnung wurde ja BGB § 1615l angegeben.
die mutter des kindes ist in ausbildung.
-> davon steht nichts in diesem paragraphen!
in den dinstanweisungen der kindergeldstelle (die bearbeiterin hat mir diese gezeigt) steht eindeutig drin, dass das kindergeld abgelehnt werden muss, wenn die mutter des kindes in ausbildung ist, muss der vater des kindes bis dieses 3 jahre alt ist, unterhalt an die mutter zahlen.
wohl gemerkt steht das in der dienstanweisung der kindergeldstelle aber NICHT im BGB $ 1615l.
wenn das dort so drin stehen würde, hätte ich nie so einen aufriss veranstaltet!
wir haben ca. 1h dort bei der besagten bearbeiterin gesessen. sie hat ca. ne halbe std. in ihren unterlagen gewühlt, bis sie die richtige stelle gefunden hat, wo es schwarz auf weiß steht.
wie kann es sein, dass die in ihren unterlagen mehr und detailierter beschrieben haben, als in unserem schönen BGB???!
Schöner mist, jetzt zahl ich für den kleinen (mach ich gerne) und für sie (!)
shit happens…
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Hi allerseits,
ich und sie waren also gestern auf der kindergeldstelle.
haben dort unseren fall nochmals vor einer bearbeiterin dargelegt.
als grund für die ablehnung wurde ja BGB § 1615l angegeben.
die mutter des kindes ist in ausbildung.
-> davon steht nichts in diesem paragraphen!
in den dinstanweisungen der kindergeldstelle (die bearbeiterin hat mir diese gezeigt) steht eindeutig drin, dass das kindergeld abgelehnt werden muss, wenn die mutter des kindes in ausbildung ist, muss der vater des kindes bis dieses 3 jahre alt ist, unterhalt an die mutter zahlen.
wohl gemerkt steht das in der dienstanweisung der kindergeldstelle aber NICHT im BGB $ 1615l.
wenn das dort so drin stehen würde, hätte ich nie so einen aufriss veranstaltet!
wir haben ca. 1h dort bei der besagten bearbeiterin gesessen. sie hat ca. ne halbe std. in ihren unterlagen gewühlt, bis sie die richtige stelle gefunden hat, wo es schwarz auf weiß steht.
wie kann es sein, dass die in ihren unterlagen mehr und detailierter beschrieben haben, als in unserem schönen BGB???!
Schöner mist, jetzt zahl ich für den kleinen (mach ich gerne) und für sie (!)
shit happens…
…
Sorry aber in diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.