bin seit 1.10. Student, war von bis 30.6 2001 Grundwehrdienstleistender und von Juli bis September arbeitslos. Jetzt kam gestern der Kindergeldbescheid, das für dieses Jahr kein Kindergeld ausbezahlt wird (auch nicht rückwirkend) weil ich mit ca. 7000 DM knapp über dem max. Verdienst für den Bemessungszeitraum liege.
Jetzt ist die Frage, was beim Verdienst alles dazuberechnet werde darf, z.b. wurde das Entlassungsgeld der Bundeswehr berechnet, obwohl ich am 30.6. entlassen wurde, aber erst der Zeitraum ab Juli berechnet wurde!! ansonsten fielen nur knapp 1300 DM Arbeitslosengeld von Juli-Sep. an, sowie 1030 Dm Bafoeg von Okt.-Dez.
Jedoch ab Jan. 2002 soll das Kindergeld ausbezahlt werden.
meines Erachtens nach ist es egal, was du für einen Beruf ausübst und wieviel du dabei verdienst.
Solange du wirtschaftlich von deinen Eltern abhängig bist und unter 27 (?) Jahren alt bist, bekommen deine Eltern Kindergeld.
Dein Verdienst darf dabei nicht über 14040 DM liegen. Werbungskosten in Höhe von 2000 DM pauschal sind mindestens dazuzurechnen.
Lege Widerspruch ein, denn zumindest müsste in Teilen gerechnet werden, wenn die Verdienstabschnitte, in denen du wirtschaftlich selbständig warst nur als vorübergehend (unter 4 Monate) anzusehen sind.
leider mögen die Leute erstmal recht haben, wenn Du über den Einkommensgrenzen liegst. Leider wird das Entlassungsgeld auf den Zeitraum danach angerechnet.
Aber Du kannst doch eine Steuererklärung abgeben und kommst vielleicht dann unter die Grenze? Hast doch bestimmt Werbungskosten gehabt, die mehr als 2000 DM betragen??? Vielleicht wurden die pauschalen Werbungskosten auch nicht richtig eingerechnet? (denke aber daran, daß das nur das halbe Jahr war, also alles auf 6-Monatsbasis berechnen)
Wenn Du dann nämlich unter die Grenze fällst, sollen Deine Eltern Dich in der Steuererklärung als Kind aufführen und bekommen dann das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Und solange Dein Steuerbescheid nicht rechtskräftig ist, können Deine Eltern immernoch Widerspruch gegen den ihrigen einlegen.
Leider habe ich die Steuertipps nicht da, um genauer nachzuschlagen.
Frag doch mal auf dem Finanzamt nach, wie Du die einzelnen Beträge (Sold, Entlassungsgeld, Alo-Geld, BaFoeg) richtig abrechnest (nur wo was hinkommt und wie das dann anzurechnen ist)
Ansonsten kauft Euch in der Familie doch die Steuertipps (CD-Rom und 2 Loseblatt-Ordner) oder ein anderes Steuerprogramm. Die Kosten können wiederum als Werbungs- oder Steuerberatungskosten geltend gemacht werden.
also kindergeld ist max. für 07-12 möglich. wohl aber eher nur für 10-12. warum die ALG bekommen hast ist mir ehrlich gesagt auch fraglich, da du ja der arbeitsvermittlung nicht zur verfügung standest, oder war der studienbeginn notlösung?
arbeitslosenzeitraum wird nur angerechnet, wenn du das 21. lebensjahr nicht vollendet hattest während der AL-zeit. rechen wir vereinfacht mit 07-12 = 1 halbes jahr.
maßgebliche einkünfte/bezüge grenze für 2001: 14.040 DM p.a.
also für ein halbjahr 7.020 DM
einkünfte im zeitraum: null
bezüge:
1.500 DM überbrückungsgeld bund waren bei mir
1.300 DM ALG
1.030 DM bafög (davon 1/2 da andere hälfte darlehen!)
515 DM
3.315 DM
180 DM kostenpauschale
3.135 DM einkünfte und bezüge!
damit liegst du m.E. weit unter der massgeblichen grenze, es sei denn, du hast dich in einzelnen punkten nicht klar ausgedrüclt. prüfe das nochmal und frage die familienkasse, was bei dir so „viel“ war?! denke daran, einkünfte und bezüge werden nur angerechnet, wenn sie im monat des KiGeld bezuges zur verfügung standen oder für den zeitraum zur verfügung gestellt wurden. ich denke bei dir haben sie sich verrechnet!
er hat auch Anspruch auf 01-06, wenn er nicht über dem maßgeblichen Einkommen lag.
Es ist meines Wissens nach Bedingung, dass der, für den das Kindergeld beantragt wird, wirtschaftlich Selbständig ist.
Ist das nicht der Fall, gibt es welches… ich habe jetzt sogar welches bekommen, obwohl ich 2 Monate normales Einkommen erhalten hatte *du entsinnst dich vielleicht?* und das auch für diese 2 Monate… weil ich eben nicht drüber lag.
er hat auch Anspruch auf 01-06, wenn er nicht über dem
maßgeblichen Einkommen lag.
Es ist meines Wissens nach Bedingung, dass der, für den das
Kindergeld beantragt wird, wirtschaftlich Selbständig ist.
nenene,
er muss einen tatbestand des § 32 EStG erfüllen. ist er über 18, dann geht das mit ausbildung, arbeitslosigkeit bis 21. lj, überbrückungszeit von 4 monaten oder behinderung. bundeswehr grundwehrdienst ist nix von alledem. bei dir waren es die 4 monate übergangszeit!
kummulativ muss erfüllt sein, das einkünfte und bezüge unter grundfreibetrag liegen!!!
Immerhin ist man ja in der Rentnversicherung und auch einige
andere Punkte wären ansetzbar…
hi marco, gute idee, du hast aber zu schnell gelesen … da steht doch in abs. 1:
„Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Abs. 3 des
Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und …“
also, NICHT unbeschr. steuerpflichtig. dazu darfst du keinen wohnsitz und nicht mal einen gewöhnlichen aufenthalt haben!
das sind die klassischen botschafterkinder in ausl. botschaften etc. zieht hier also nicht!
abs. 2 ist für die unbeschr. steuerpfl. vollwaisen und abs. 3 für kinder von ausländern mit arbeitsgenehmigung …
also auch nix für die bundeswehr. im übrigen ist das BKGG zusatzgesetz die hauptvorschriften zur gewährung von KiG sind tatsaechlich im steuergesetz festgehalten (wie gesagt § 32 und §§ 62 ff. EStG!). dies gilt nicht nur für die prüfung des günstigeren, sondern ueberhaupt!
sorry so ist es einfach, der bundi bekommt kein ki-geld. wäre ja auch sonst quatsch, denn immerhin kann man ja am ende des 27. Lj. die bundeswehrzeit ranhaengen, weil man ja in der zeit keine ausbildung machen konnte und natuerlich kein kigeld bekommen hat. die regelung soll ja gerade gerechtigkeit bringen und nicht die kerle bevorzugen, das sie nicht max. 27 j. kigeld bekommen sondern fast 28 jahre …