Kindergeld abhängig von einkommenssteuerpflichtiger Arbeit?

Genauer wäre zu sagen, dass man mit Auslandseinkünften bei unbeschränkter Steuerpflicht auch dann in Deutschland steuerpflichtig ist, wenn man im Ausland Steuern zahlt. Es gibt allerdings Regelungen, die eine Doppelbesteuerung vermeiden oder abmildern, diese heben aber die Steuerpflicht nicht auf.

Das stimmt so nicht. Das Kindergeld ist vorrangig, der Kinderfreibetrag ist abhängig davon, dass der Steuervorteil das Kindergeld übersteigt. Das gezahlte Kindergeld wird vom Steuervorteil abgezogen, nur der darüber hinausgehende Teil wird bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Es ist also genau umgekehrt zu dem, was du schreibst, auch wenn es im Ergebnis gleich bleibt.

Ja, vielen Dank auch Dir!
Inzwischen habe ich Aufklärung bekommen im Land des Vaters, dort war man (der, der es auch bearbeitet und entscheidet) persönlich erreichbar und äusserst hilfsbereit.
Dass in der Familienkasse in D HalbwisserInnen am Telefon sitzen und jede Menge gegensätzliche Auskünfte verteilen, während die, die wirklich in der Materie drin sind nicht erreichbar sind, finde ich persönlich unzumutbar. Selbst wenn einer da amTelefon mal was Richtiges sagt, kann ich das inzwischen nicht mehr einschätzen, weil schon so viel Falsches kam.