Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage lautet, kann die A.für Arbeit eine über 18.-jährige, einen Arbeits.-bzw. Ausbildungsplatz Suchende, einfach „aus disziplinarischen Gründen“ als nicht mehr Arbeitssuchende abmelden? Die Familienkasse ist wohl informiert worden, hat aber die KG-Zahlung nicht gestoppt. Wir als Eltern wurden nicht informiert. Als unsere Tocher Arbeit gefunden hatte, haben wir sie bei der Familienkasse abgemeldet, jetzt mahnt man eine Rückzahlung von 7 Monaten an. Zu Unrecht wie wir meinen. Kann mir jemand raten oder hat jemand ähnliches erlebt?
Vielen Dank im voaus.
MfG Micki62
Hallo,
das Grundproblem aus Ihrer Schilderung scheint mir die Frage, ob die AA Ihre Tochter berechtigterweise nicht mehr als Arbeits/Ausbildungsplatzsuchend geführt hat.
Beruht dies darauf, dass Ihre Tochter keine Bewerbungsbemühungen unternommen/nachgewiesen hat, ist an dieser Vorgehensweise wenig dran auszusetzen.
Damit verliert sie dann auch ihren Status Als Kindergeldberechtigte. Die Reaktion der Familienkasse scheint insofern formal absolut korrekt zu sein.
An der Rückzahlungsaufforderung selbst wird wenig zu rütteln sein. Dass sie die Zahlungen nicht schon früher eingestellt haben lässt sich zwar bemängeln, wird jedoch wohl kaum zu einem Vetrauensschutz Ihrersteis führen, fürchte ich.
MfG
Dan
Hallo Dan
Danke für die Antwort,
Bemühungen zur Bewerbung von meiner Tochter gab es schon, tw. hat wohl die Chemie nicht gestimmt,
die Einstellung der Zahlung hätte ich schon veranlaßt, wenn ich davon gewußt hätte. Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort.
MfG Micki62
Hallo,
ja die Agentur für Arbeit AA kann das.
Ob es richtig ist und war, muss man prüfen lassen, dass geht auch erstmal ohne Anwalt in dem man die AA auffordert den Fall erneut zu prüfen und Gründe schriftlich zu erklären.
Derweil kann man bei der Familienkasse den Antrag auf Aussetzung des Vollzuges beantragen, falls es zu Korrekturen kommt muss ja der Bescheid geändert werden.
Kinder ohne Einkommen, bis ca. 25jahren gibt es Kindergeld:
Ist Ihr Kind bis 21 Jahre alt und arbeitsuchend gemeldet, haben Sie ebenfalls noch Anspruch auf Kindergeld. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, solange es kein Einkommen über dem Grenzbetrag von 8.004 Euro erzielen.
Bitte prüfen Sie erneut die Details bei Ihrer Tochter, solange stellen Sie Antrag auf Aussetzung des Vollzuges bei der Familienkasse.
Hoffe das hilft,
mfg
Leider kann ich nicht helfen …
Hallo Micki62
Ja die Bundesagentur kann das. Die Interpretation ist nicht ganz so, wer jedoch keine ARbeit sucht, bekommt auch kein KG. „Sucht“ man nicht, gibt es auch kein KG.
Einige Aussagen stehen für mich etwas konträr im Raum.
Hallo RoRie !
Vielen Dank für Deine Antwort, werde nochmal bei der AA vorstellig werden, Du hast mir sehr geholfen. Danke!
MfG Micki62
Hallo Michael !
Danke für Deine Antwort, werde mich noch mal mit der AA in Verbindung setzen. Danke !
MfG Micki62
Hallo Micki,
sorry, mein Gebiet ist SGB II, beim Kindergeld kann ich leider nicht weiterhelfen.
Grüße
Almut
Hallo,
habe leider keine Ahnung und kann daher auch keinen Rat geben.
lg. gold-marie
Hallo,
so lange die Tochter in Haushalt der Eltern lebt, in Ausbildung ist (oder eben suchend) und den Freibetrag von 8004 € im Jahr nicht überschreitet, dann bekommen die Eltern Kindergeld.
Deswegen ist zu prüfen, ob die Tochter mit ihrem Einkommen diesen Betrag überschreiten wird in diesem Jahr, oder nicht. Sollte der Betrag überschritten werden, ist die Rückforderung leider gerechtfertigt.
Grüße
Caddy
Dazu kann ich leider nichts sagen.
Hallo,
das die A. für Arbeit das einfach so machen kann, kann ich mir nicht vorstellen. Ich meine aber, dass euch auch Kindergeld während der Ausbildung zusteht, bin mir aber nicht sicher.
Ich würde erst einmal Widerspruch einlegen und diesen damit begründen, dass ihr nichts davon wusstet, da eure Tochter ja bereits volljährig ist. Solltet ihr das Geld dennoch zahlen müssen, dann würde ich um Ratenzahlung bitten. Da ich mir in diesem Fall aber nicht ganz sicher bin, ist es vielleicht besser nochmal einen Anwalt zu befragen. Tut mir Leid, dass ich euch nicht wirklich weiterhelfen konnte. Viel Glück !
Liebe Grüße, Speedy
Hallo Speedy1970
Danke für Deine Antwort, leider ist mein Widerspruch abgelehnt worden, zahle bereits. Die Familienkasse geht streng nach Gesetz vor, ist ok. ,mit der A.f.A.
bin ich aber noch nicht fertig, die hätten uns zumindest informieren müssen. Schau mer mal.
Gruß Micki62