Moin,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Kindergeld:
Darf man zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 920€ alles, was man an Aufwendungen für Studienbedarf (Bücher, Schreibtisch, Laptop etc.) als besondere Ausbildungskosten von den Kindergeldrelevanten Einkünften abziehen? Oder werden die besonderen Ausbildungskosten für das Erststudium aufgrund zweier aktueller Urteile des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 38/10 und Az. VI R 7/10) auch als Werbungskosten gerechnet? Beziehungsweise anders herum gefragt: Ist es nach o.g. Urteil noch möglich die besonderen Ausbildungskosten NICHT als Werbungskosten abzurechnen, sondern als besondere Ausbildungskosten?
Vielen herzlichen Dank