Ich habe einige Fragen bzgl. Kindergeld.
Ich bin 22 Jahre alt und befinde mich in der Ausbildung (Duale Ausbildung = Ausbildung + Studium). Um nun zu berechnen, ob ich unter die Höchstgrenze zur Gewährung des Kindergeldes falle, benötige ich einige Infos. Ich wäre super dankbar, wenn mir jemand helfen könnte
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Ab dem nächsten Jahr werden ja nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21. km als Werbungskosten berücksichtigt. Zählen dann die ersten 21 km auch zu den Werbungskosten oder nur die Kilometer, die die 21 km übersteigen (Bsp. Ich fahre 22 km/Strecke. Kann ich dann 22 oder nur 1 km absetzen)?
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Ich kann für die Fahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsbetrieb ja nur die einfache Strecke absetzen. Kann ich für die Fahrt zwischen Wohnung und Universität Hin- u. Rückfahrt absetzen oder auch nur die einfache Strecke?
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Können auch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden? Diese mindern ja das Bruttogehalt.
Können auch Beiträge zur z.B. Riester-Rente abgezogen werden? -
Wie kann ich mein Bruttoeinkommen noch mindern, außer Sozialversicherungsabgaben, Fahrtkosten, Fachliteratur, PC usw.?
Vielen Dank!