Kindergeld: Abzweigung bei Tod eines Elternteils

Liebe Expertin, lieber Experte,

eine Mutter kümmert sich fast seit Geburt der beiden Kinder alleine um sie. Der Vater existiert, zahlt aber weder Unterhalt noch kümmert er sich groß um die Kinder. Die Eltern sind seit über 15 Jahren geschieden. Der Vater ist Hartz 4-Empfänger und finanziell also nicht leistungsfähig. Nun verstirbt die Mutter plötzlich und unerwartet.

Kind A (über 18) befindet sich in der Übergangszeit zwischen Schule und Studium. Kind B studiert bereits.

Die Familienkasse lehnt nun eine Abzweigung des Kindergeldes an die Kinder ab, da die empfangsberechtigte Person, von der abgezweigt werden soll, verstorben ist und deshalb nicht mehr empfangsberechtigt ist. (Über die Sinnhaftigkeit der Begründung mag ich mich jetzt nicht auslassen…)

Nach Auskunft der Familienkasse kann Kindergeld nur an Eltern gezahlt werden, wenn die Kinder

  1. unter 18 in deren Haushalt wohnen
  2. oder der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind
  3. oder noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden.

Aussage Familienkasse: Weil Punkt 1 nicht erfüllt ist (Kinder wohnen nicht beim Vater), kann deshalb kein Kindergeld gezahlt werden.

Meine Frage: Punkt 2 ist für Kind A erfüllt, Punkt 3 ganz klar für Kind B. Es wurde vorher ja auch Kindergeld an die Mutter gezahlt. Was kann man tun? Können die Kinder das Kindergeld für sich abzweigen (was abgelehnt wurde) oder muss der Vater das Kindergeld beantragen und weitergeben (was realistisch gesehen zum Scheitern verurteilt wäre)? Kann der Vater eine Abtretungserklärung unterschreiben, so dass die Kinder das Kindergeld bekommen?

Viele Grüße
Stefan

Weitere Info:
Ein Unterhaltsurteil besteht nach unserem Wissen nichts, zumindest ist in den Unterlagen nichts zu finden. Es existieren aber zahlreiche Schreiben, es wurde auch mal (freiwillig?) Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt.

Beide Kinder sind nicht volljährig, studieren aber schon?

Hallo,

aus meiner Erfahrung steht dem Kind das Geld zu. Der Vater soll eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann zahlt das Amt direkt an das Kind.

Gruß Otto

Hallo Blizzardius,
leider kann ich Dir Deine Fragen nicht beantworten.
Dipl.-Psych. Petra Dahl

Beide Kinder sind nicht volljährig, studieren aber schon?

Beide sind volljährig, A will ab Herbst studieren, B studiert schon.

Es tut mir sehr sehr leid, aber ich kann hier keine wirklich relevante Antwort geben.

Gruß

Widerspruch einlegen und denen die eigenen Argumente vorlegen („das auf dieses Kind entfallende Kindergeld“)

Webseite der Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…

Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das volljährige Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.

Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.

Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.

Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.

Beide Kinder sind nicht volljährig, studieren aber schon?

Beide sind volljährig, A will ab Herbst studieren, B studiert
schon.

Hallo nach eigener Erfahrung können die Kinder Kindergeld selbst beantragen, wenn der andere Elternteil zustimmt also würde ein Schriftstück des Vaters völlig ausreichen. Wenn Du die Kinder groß gezogen hast Stefan, erkundige Dich beim zuständigem Jugendamt, die arbeiten mitunter mit den Kassen zusammen.

Vater muss Kindergeld beantragen und weiterleiten.

MFG Holger

kann nicht helfen…
verstehe es auch eigentlich nicht, dachte immer, dass das ki-geld den kindern zusteht, punkt 2/3 scheinen ja erfüllt…
vg

…ich meine von einer sonderregelung gelesen zu haben, das wenn der vater keine unterhalt zahlt, warum auch immer, das das kind beantragen kann der kinderdeldempfangsberechtigter zu sein, bin mir aber nicht sicher. hier ein link, schau mal da rein,DA-Famka,… alles gute.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-K…

Hallo,
bekommen die Kinder Bafög, Waisenrente oder andere Unterstützung? Diese sollte sich ggf. um den entfallenden Kindergeldanteil erhöhen!? Andernfalls wird das Bafögamt, Jobcenter oder Rentenversicherung fundierte Aussagen wegen evtl. Verrechnung machen können…
MfG
Dalle