Hallo,
brauche Hilfe in Sachen Kindergeld. (Leider etwas länger - vielleicht deswegen auch etwas unverständlich - kann auf eventuelle Fragen gerne weiter eingehen.)
Sachverhalt:
Das betroffene Kind (seit 04/2004 volljährig) lebte einige Jahre (ca. 3-4 Jahre) in einem Kinderheim im Nachbarort. Es wurde seitens der Erziehungsberechtigten „abgegeben“, aber nur „auf Zeit“.
Es hatte regelmäßig Kontakt zur Familie - hat dort sein eigenes Zimmer mit Inventar, Kleidung etc. Die Familie kann aufgrund der finanziellen Situation keinen Unterhalt an das Jugendamt zahlen.
Das Kind besuchte seine Familie regelmäßig (mind. 2 Wochenenden im Monat, aber auch viele Nachmittage zwischendurch). Mittlerweile bewohnt das Kind eine eigene Wohnung, macht ab 08/2004 eine Ausbildung und wird nach wie vor vom Jugendamt betreut.
Das Jugendamt hat vor ca. 3 Jahren einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld bei der zuständigen Kindergeldkasse gestellt und erhält es seitdem von dort.
Wie verhält sich das mit dem Kindergeld? Ist der Abzweigungsantrag überhaupt zulässig? Der Abzweigungsantrag an einen Sozialleistungsträger wie das Jugendamt ist doch meines Wissens nur zulässig, wenn das Kindergeld den selben Zweck erfüllen würde, wie die Leistung des Jugendamtes. Was heisst das genau?
Die Kindergeldbescheide sind rechtskräftig - was kann man machen, um rückwirkend das falsch abgeführte Kindergeld zu bekommen? Für die Zukunft möchte das Kind das Kindergeld auch direkt ausgezahlt bekommen.
Kann mir jemand weiterhelfen?