Kindergeld: Abzweigungsantrag an Jugendamt?

Hallo,
brauche Hilfe in Sachen Kindergeld. (Leider etwas länger - vielleicht deswegen auch etwas unverständlich - kann auf eventuelle Fragen gerne weiter eingehen.)

Sachverhalt:
Das betroffene Kind (seit 04/2004 volljährig) lebte einige Jahre (ca. 3-4 Jahre) in einem Kinderheim im Nachbarort. Es wurde seitens der Erziehungsberechtigten „abgegeben“, aber nur „auf Zeit“.
Es hatte regelmäßig Kontakt zur Familie - hat dort sein eigenes Zimmer mit Inventar, Kleidung etc. Die Familie kann aufgrund der finanziellen Situation keinen Unterhalt an das Jugendamt zahlen.
Das Kind besuchte seine Familie regelmäßig (mind. 2 Wochenenden im Monat, aber auch viele Nachmittage zwischendurch). Mittlerweile bewohnt das Kind eine eigene Wohnung, macht ab 08/2004 eine Ausbildung und wird nach wie vor vom Jugendamt betreut.

Das Jugendamt hat vor ca. 3 Jahren einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld bei der zuständigen Kindergeldkasse gestellt und erhält es seitdem von dort.
Wie verhält sich das mit dem Kindergeld? Ist der Abzweigungsantrag überhaupt zulässig? Der Abzweigungsantrag an einen Sozialleistungsträger wie das Jugendamt ist doch meines Wissens nur zulässig, wenn das Kindergeld den selben Zweck erfüllen würde, wie die Leistung des Jugendamtes. Was heisst das genau?
Die Kindergeldbescheide sind rechtskräftig - was kann man machen, um rückwirkend das falsch abgeführte Kindergeld zu bekommen? Für die Zukunft möchte das Kind das Kindergeld auch direkt ausgezahlt bekommen.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Gibt es jemanden, der mir in dem konkreten Fall weiterhelfen kann? Ist echt WICHTIG!

Also da sich die Anwälte noch nicht geäussert haben mal meine Einschätzung (ohne Gewähr)…

Für die vergangenen Jahre stellt sich mir die Frage, worauf sich der Rückzahlungsanspruch gründen sollte, das Jugendamt hat doch hier die Versorgungspflichten der Erziehungsberechtigten übernommen. Wieso wurde das Kindergeld „falsch“ abgeführt?

Zur jetzigen Situation müsste ich mal wissen, was die Formulierung „wird weiterhin vom Jugendamt betreut?“ denn bedeuten soll. Ich denke, das Kind ist volljährig, macht eine Ausbildung und lebt in eigener Wohnung? Oder bedeutet „betreut“ in diesem Fall, dass das Jugendamt die Wohnung finanziert? Wenn dem so ist, wird es wohl weiterhin auch das Kindergeld beanspruchen.
Wird die Wohnung selbst oder von den Eltern finanziert, können diese oder das Kind selbst natürlich auch die Auszahlung des Kindergeldes wieder beanspruchen.

Greetz, Bommel

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