Kindergeld ALG II 18 Jahre Was wird angerechnet

Da ich zur Zeit Hartz 4 bekomme, mein 18 Jähriger Sohn in meiner Bedarfsgemeinschaft lebt, und von seinem Vater Unterhalt bekommt , frag ich mich nun wie das ist: Die Arge rechnet das Kindergeld bei meinem Sohn als Einkommen mit. Das ist sicher auch OK so, aber der Vater zieht auch noch die Hälfte des Kindergeldes von seinen Unterhaltsleistungen ab. Beispiel: Mein Sohn bekommt eigendlich 220 € Unterhalt vom Vater, der zieht aber 92,00 € Kindergeld ab. Ist das Richtig ??? Kann mir da jemand Helfen!!! Lieben Gruß kaima

Hallo
Ja, der Vater darf das natürlich. ABER: Die ARGE darf dir natürlich nur das anrechnen, was du auch bekommst. also kindergeld plus den unterhalt, den du tatsächlich erhälst.
um ganz korrekte Antworten zu erhalten, empfehle ich Dir folgendes:
http://hartz.info/

melde dich dort an und stell deine frage. dort anworten dir experten. ist anonym und kostenlos.
haben mir schon oft geholfen, durch die habe ich mittlerweile 7 widersprüche zu meinen gunsten entschieden bekommen.
gruß

Von der Arge ist es richtig das sie das Kindergeld komplett anrechnen und auch den vollen Unterhalt.
Hier stellt sich eher die Frage ob es korrekt ist das der Kindesvater vom unterhalt die Hälfte des Kindergeldes abzieht. Denn sollte ein Unterhalttitel über eine Höhe von 220 € bestehen, muss er auch diese Summe zahlen.
Als Rat würde ich sagen: Zusammen mi dem Sohn zum Jugendamt in den Bereich Unterhalt gehen und von denen eine Berechnung des Unterhaltes machen lassen(ist kostenlos).

Also wie gesagt, so wie die Arge das macht ist es richtig nur beim Kindesvater glaub ich nicht dran das das so in Ordnung ist

Ich hoffe ich konnte helfen

Liebe Grüße und viel erfolg